Fabian Bohn
Coronavirus-Ratgeber
Kurzfassung
- Das neue Coronavirus (SARS-CoV-2) löst eine Erkrankung der Atemwege aus.
- Der Ursprung des Virus liegt in China in der Region Wuhan.
- Übertragen wird das Virus über Tröpfchen- und Schmierinfektion.
- Ein gründliche Handhygiene ist wichtig um eine Ansteckung zu vermeiden.
- Bei Anzeichen sollten Sie sich unbedingt bei Ihrem Arzt melden und weiteres Vorgehen besprechen.
Was ist das Coronavirus?
Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um ein neues Virus aus der Gruppe der Corona-Viren. Zuerst ausgebrochen ist das Virus im Dezember 2019 in der Region Wuhan in China. Vermutet wird, dass der Ursprung auf dem Huanan-Seafood-Markt in Wuhan liegt. Das Virus ist von Mensch-zu-Mensch übertragbar.
Übertragung
Das Virus wird über Tröpfcheninfektion und Schmierinfektion übertragen. Wichtig zu wissen ist, dass die Symptome je nach Person sehr unterschiedlich ausfallen, daher kann eine Person mit leichten, unspezifischen Symptomen trotzdem mit dem Corona-Virus infiziert sein und andere Personen anstecken.
Die Inkubationszeit wird bisher auf zwei bis sieben Tage (in der Regel 5-6 Tage), maximal 14 Tage eingeschätzt.
Das Gesundheitsministerium empfiehlt zur Zeit Menschenmengen möglichst zu vermeiden.
Symptome
Es treten in den meisten Fällen milde Erkältungssymptome auf:
- Husten
- Schnupfen
- Fieber
- Kurzatmigkeit, Atemnot
- Durchfall
- Schüttelfrost
- Übelkeit
- Fehlender Geruchs- und Geschmackssinn
In seltenen Fällen kommt es zu einer schweren Lungenentzündung, die sogar zu tödlichem Lungenversagen führen kann.
Wie kann man sich schützen?
Empfohlen werden die gleichen Maßnahmen, die auch zur Vermeidung der Grippe gelten:
- Gründliche Handhygiene
- Husten- und Nies-Etikette (in den Ellenbogen niesen/husten)
- Abstand zu Erkrankten jeglicher Art
- Verzicht auf Händeschütteln
Das Tragen von einem Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit verringert das Risiko einer Ansteckung nicht, da kein wirksamer Eigenschutz besteht.
Getroffene Vorkehrungen und Ausgangsbeschränkungen
Am Sonntag den 28.10.2020 wurden von Kanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder erneut einschneidende Maßnahmen zur Eindämmung des Virus beschlossen. Folgende Regelungen gelten ab Montag den 11.01.2021 bis voraussichtlich 31.01.2021:
- Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen Pflicht.
- Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Haushalts sollen auf ein nötiges Minium reduziert werden.
- In der Öffentlichkeit sollte, wann immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5m zu anderen Menschen gehalten werden.
- Kontaktbeschränkungen: Das Treffen mit Personen im öffentlichen Raum ist mit maximal einer Person aus einem anderen Haushalt gestattet und auf maximal 5 Personen beschränkt.
- Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche soll verzichtet werden.
- Schulen und Kindergärten bleiben bedingt geöffnet.
- Einrichtungen die zur Freizeitgestaltung dienen, dazu gehören Theater, Kinos, Freizeitpark, Spielhallen, Bordelle, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, auch Freizeit- und Amateursportbetrieb werden geschlossen.
- Gastronomiebetriebe wie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und Restaurants werden, mit Ausnahme von Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen, geschlossen.
- Dienstleistungsbetriebe zur Körperpflege werden, mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logopädie sowie Podologie/Fußpflege, geschlossen. Friseursalons bleiben unter Hygieneauflagen geöffnet.
- In allen Betrieben ist es wichtig, dass Hygienevorschriften und wirksame Schutzmaßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter und Besucher eingehalten werden. Es soll weitestgehend Heimarbeit ermöglicht werden.
- Geschäfte, ausgenommen Lebensmittelgeschäfte und Drogerie, sind geschlossen.
- Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche soll von den Ländern der Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort herum eingeschränkt werden, sofern kein triftiger Grund vorliegt.
Außerdem können je nach Bundesland und Stadt bestimmte zusätzliche Einschränkungen gelten.
Wann sollte man sich testen lassen?
Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt zu erkrankten Personen hatten, sollten sich beim zuständigen Gesundheitsamt melden und das weitere Vorgehen besprechen. In den meisten Fällen wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Falls eine Person innerhalb der folgenden 14 Tage nach Kontakt zu einer infizierten Person Symptome wie Fieber oder Atemwegsprobleme entwickelt, sollte das Gesundheitsamt kontaktiert werden, welches dann an offizielle Teststellen vermittelt.
Bevor Sie mit verdächtigen Symptomen zu Ihrem Hausarzt gehen, sollten Sie unbedingt in der Praxis anrufen. Schildern Sie bei dem Gespräch, dass Sie sich in einer betroffenen Region aufgehalten haben oder Kontakt mit einer infizierten Person hatten und entsprechende Symptome haben. So kann die Arztpraxis entweder direkt an das zuständige Gesundheitsamt weitervermitteln oder alle nötigen Sicherheitsvorkehrungen treffen, um weitere Ansteckungen zu vermeiden.
Testmöglichkeiten
Schnelltest
Schnelltests finden Sie in jeder Apotheke oder zur Bestellung online. Sie bieten eine gute Ersteinschätzung, um aufkommende Symptome abzuklären.
Wichtig dabei ist, dass positive Ergebnisse stets mit einem genaueren PCR-Test bestätigt werden sollten.
PCR Test
Der PCR-Test gilt als Goldstandard der Testverfahren, um zweifelsfrei festzustellen, ob eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt – oder eben nicht.
Die Kurzbezeichnung PCR steht für Polymerase Chain Reaction, auf Deutsch Polymerasekettenreaktion. Das Verfahren gilt derzeit als das zuverlässigste auf dem Markt, um Coronaviren nachzuweisen. Bei der PCR wird zunächst das Erbmaterial der Viren im Labor vermehrt. So können die krankmachenden Viren im Test nachgewiesen werden, selbst wenn sie zuvor nur in kleinsten Mengen vorlagen.
Das Erbgut der Coronaviren liegt nicht als DNA, sondern als RNA vor. Deshalb wird zunächst eine sogenannte Reverse Transkriptase durchgeführt, die das Erbgut von RNA nach DNA umschreibt. Aus diesem Grund werden diese speziellen PCR-Tests auch als RT-PCR bezeichnet. Im Endergebnis ermittelt der Test, ob sich Erbmaterial des neuartigen Virus zum Zeitpunkt der Probenentnahme in Ihrem Rachenraum befunden hat.
Zusätzlich zu dem Ergebnis des PCR-Tests wird der ct-Wert angegeben. Dieser gibt einen Hinweis darauf, wie ansteckend Sie zum Zeitpunkt der Probenentnahme waren. Ein hoher ct-Wert steht für eine geringe Virenlast im Ausgangsmaterial.
Antikörper Tests
Der Körper reagiert auf die virale Infektion mit der Ausbildung von Antikörpern. Es gibt verschiedene Typen von Antikörpern: IgM, IgA und IgG. Die erstgenannten – IgM und IgA – werden in einem Zeitraum von 7 bis 14 Tagen nach der Infektion und damit 3 bis 5 Tage nach den ersten Symptomen gebildet. Sie übernehmen die erste Abwehrreaktion auf das Coronavirus.
Nach etwa einer weiteren Woche, also insgesamt nach 14 bis 21 Tagen, kommen weitere Antikörper hinzu: die IgG-Antikörper. Sie sind das Immungedächtnis des Körpers und können bei einem weiteren Kontakt sofort zur Abwehr eingesetzt werden. Ihr Nachweis belegt eine vorausgegangene Infektion mit SARS-CoV-2. Wie lange diese Antikörper erhalten bleiben, ist noch nicht abschließend geklärt. Studien zeigen, dass bei vielen Patienten noch nach sechs bis acht Monaten IgG-Antikörper nachweisbar waren.
Der Coronavirus-Antikörper-Test erfasst diese langwirksamen IgG-Antikörper. Weil sie mit zeitlicher Verzögerung gebildet werden, zeigt dieser Test eine Infektion erst im Nachhinein an. Der Coronavirus-Antikörper-Test beantwortet die Frage: „Hatte ich Corona?“, trifft allerdings keinerlei Aussage über die aktuelle Situation.
Testart | PCR-Test | Antikörpertest |
Art der Entnahme | Abstrich im Rachenraum | Blutprobe |
Durchführungszeitpunkt |
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Was wird nachgewiesen? |
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Was passiert im Verdachtsfall?
Zu den genauen Abläufen gibt es konkrete Empfehlungen des Robert Koch-Institutes.
Bei vorliegen bestimmter Kriterien, also falls der Patient sich in den letzten 14 Tagen in einer Risikoregion aufgehalten hat oder Kontakt zu einer erkrankten Person hatte, wird zunächst eine körperliche Untersuchung unter Einhaltung der hygienischen Maßnahmen durchgeführt.
Außerdem werden verschiedene Laboruntersuchungen gemacht. Dazu wird z.B. ein Abstrich aus dem Rachenraum genommen, der dann auf verschiedene gängige Atemwegserkrankungen (Grippe etc.) getestet wird.
Bei einem Verdachtsfall wird außerdem das zuständige Gesundheitsamt informiert, um im Falle einer Bestätigung des Verdachts sofort Maßnahmen einleiten zu können.
Sobald ein Verdacht bestätigt wird, wird der Patient je nach Schweregrad der Symptome in einem Krankenhaus in Isolation behandelt oder zu häuslicher Quarantäne verordnet. Eine direkte Behandlung der Erkrankung gibt es noch nicht. Daher werden in erster Linie die Symptome behandelt.
Wenn ein Person einen positiven Laborbefund (Infektion mit Corona-Virus) erhält, sollte möglich lückenlos alles Kontaktpersonen identifiziert werden. Diese sollen ihren Gesundheitszustand in den folgenden 14 Tagen in häuslicher Quarantäne beobachten. In diesem Zeitraum wird sich das zuständige Gesundheitsamt täglich über den Gesundheitszustand erkundigen.
Grippe, Erkältung oder Coronavirus?
Grippe (Influenza) | Erkältung (grippaler Infekt) | Corona-Virus | |
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Symptome |
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Inkubationszeit | Ca. 2 Tage | Ca. 3 Tage | 2 Tage bis zu 14 Tage |
Art der Ansteckung | Tröpfchen- und Schmierinfektion | Tröpfchen- und Schmierinfektion | Tröpfchen- und Schmierinfektion |
Behandlung |
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Die Unterscheidung zwischen Grippe (Influenza), grippalem Infekt (Erkältung) und Coronavirus (SARS-Cov-2) anhand der Symptome ist für Laien sehr schwierig. Personen, die grippeähnliche Symptome feststellen und Kontakt zu einer infizierten Person hatten, sollten sich testen lassen und das zuständige Gesundheitsamt informieren. In den meisten Fällen handelt es sich jedoch um einen grippalen Infekt oder eine Grippe.
Wie groß ist die Gefahr?
Die meisten in Deutschland diagnostizierten Fälle berichten einen eher schwachen Krankheitsverlauf, aber auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle sind aufgetreten. Trotzdem schätzt das Robert Koch-Institut die globale Entwicklung als eine ernst zu nehmende Situation.
Bei einem schweren Verlauf der Krankheit, kann der Corona-Virus auch zum Tod führen. Besonders gefährdet sind ältere Personen, Raucher und Personen mit Vorerkrankungen (Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber und der Niere, Krebserkrankungen, Autoimmunerkrankungen). In Deutschland sind bisher über 9.000 Todesfälle aufgetreten. Die Anzahl der getesteten Neu-Erkrankten und auch die Anzahl der Todesfälle in Deutschland steigt momentan täglich.
In Deutschland wird die Gefahr durch das Virus vom Robert Koch-Institut aktuell allgemein inzwischen als hoch eingeschätzt, dies kann jedoch je nach Region variieren. Weitere Fälle mit schweren Krankheitsverläufen und Todesfälle sind zu erwarten.
Besonders im Fokus steht dabei der Schutz von Personen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe aufweisen. Hierzu gehören vor Allem ältere Menschen, oder Patienten mit Vorerkrankungen und einem geschwächten Immunsystem. Auch das Geschlecht scheint bezüglich der Sterblichkeitsrate eine Rolle zu spielen. Wie auch bei anderen Atemwegserkrankungen scheinen Frauen Infektionen besser bekämpfen zu können. Im Umkehrschluss sind Männer tendenziell eher gefährdet.
Weitere Informationen
Weitere zuverlässige Informationen zu Vorsichtsmaßnahmen, dem aktuellen Stand, etc. können Sie auf den Seiten des Robert Koch-Instituts oder des Bundesministeriums für Gesundheit finden.
Außerdem beraten die Ärzte der TeleClinic gerne zum Coronavirus und weiteren Gesundheitsthemen.
Quellen
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
- https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Ausbrueche/respiratorisch/Pneumonien-China.html
- https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
- https://www.aponet.de/aktuelles/ihr-apotheker-informiert/20200201-grippe-erkaeltung-oder-coronavirus.html
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-massnahmen-1734724
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bund-laender-beschluss-1805264
- Zuletzt aktualisiert: 11. März 2024
Dieser TeleClinic-Ratgeber wurde nach höchstem wissenschaftlichen Standard von unseren Medizinredakteuren verfasst. Die Artikel sollen Ihnen lediglich Erstinformation zu diversen Themen bieten und können keine ärztliche Diagnose ersetzen. Gerne beraten Sie erfahrene Ärzte weiterführend in einem Online-Arztgespräch.