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Erhalten Sie digitale Verschreibungen für Gesundheits-Apps
Eine App bei Depressionen, Stress oder Schlafproblemen? Oder Sie möchten mit dem Rauchen aufhören? Ärzte können jetzt Gesundheits-Apps verschreiben und Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten.

Was sind Gesundheits-Apps?
Gesundheits-Apps sollen helfen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern. Vor der Zulassung als sogenannte Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) werden die Apps durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Datensicherheit und Nutzerfreundlichkeit überprüft.
Wissenschaftlich fundiert
Von erfahrenen Fachkräften entwickelt.
CE Kennzeichnung
Als Medizinprodukt zugelassen.
Kostenübernahme
100% erstattungsfähig durch gesetzliche Krankenkassen.
Strengster Datenschutz
Erfüllt höchste Datenschutz-Anforderungen
So erhalten Sie Ihre App auf Rezept
1
Wunschtermin wählen
Beantworten Sie vorab einige Fragen und buchen Sie direkt Ihren Wunschtermin.
2
Beratung & Kurzattest
Sie erhalten nach dem Videogespräch einen Kurzattest als PDF direkt aufs Handy.
3
Freischaltcode
Reichen Sie Ihren Kurzattest bei Ihrer gesetzlichen Kranken-kasse ein und erhalten Sie Ihren persönlichen Freischaltcode.
4
Programmstart
Aktivieren Sie die Gesundheits-App mit Ihrem Code und starten Sie Ihre digitale Therapie.
DiGA-Verzeichnis des BfArM
- deprexis
Online-Therapieprogramm bei Depressionen
- CANKADO PRO-React Onco
Digitale Unterstützung bei Brustkrebs
- ESYSTA App & Portal
Digitales Diabetesmanagement
- Novego: Depressionen bewältigen
Psychologische Online-Unterstützung bei Depressionen
- Meine Tinnitus App - Das digitale Tinnitus Counseling
Digitales Tinnituscounseling zur Verringerung der Tinnitus-Belastung
- ViViRA
Bewegungstherapeutisches Training bei Rückenschmerzen
- Mawendo
Digitales Therapieprogramm bei Erkrankungen der Kniescheibe
- companion patella powered by medi
Digitales Therapieprogramm bei vorderem Knieschmerz
- neolexon Aphasie
Individuelle Logopädie-Übungen bei Aphasie
- HelloBetter Panik
Interaktives psychologisches Therapieprogramm zur Behandlung einer Panikstörung und Agoraphobie
- Invirto
Digitale Therapie gegen Angst
- Rehappy
Digitale Nachsorge bei Schlaganfällen
- Mindable
Therapie-App bei Panikstörung und Agoraphobie
- HelloBetter ratiopharm chronischer Schmerz
Interaktives psychologisches Programm zur Reduktion der Schmerzbeeinträchtigung
- vorvida
Digitale Therapie bei Alkoholabhängigkeit
Kostenübernahme
Unabhängig von Ihrer Krankenkasse werden die Kosten für den Online-Arztbesuch von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Als Privatversicherter können Sie wie gewohnt Ihre Rechnung zur Erstattung einreichen.
Häufige Fragen
Digitale Gesundheitsanwendungen (kurz DiGA) sind Browser- oder App-basierte Anwendungen, die durch Ärzte und Psychotherapeuten verordnet werden können und einen medizinischen Nutzen oder eine Verbesserung im Ablauf einer Behandlung nachweisen. Im Rahmen der Zulassung als DiGA werden die Anwendungen durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf grundsätzliche Wirksamkeit, Datensicherheit und Nutzerfreundlichkeit überprüft. Dadurch erhalten die Gesundheits-Apps den Status als erstattungsfähiges Medizinprodukt und werden im DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet.
Grundsätzlich haben alle gesetzlich Versicherten Anspruch auf eine DiGA, wenn bei ihnen eine entsprechende medizinische Indikation (Erkrankung, Behinderung oder Verletzung) vorliegt, zu der es eine passende DiGA im Verzeichnis des BfArM gibt. In diesen Fällen übernimmt die jeweilige gesetzliche Krankenkasse die Kosten der DiGA für die empfohlene Anwendungsdauer. TeleClinic folgt dem Pfad B des BfArM, wodurch Ärzte über die Videosprechstunde s.g. Kurzatteste ausstellen, bei denen es sich um einen Diagnosenachweis handelt. Bei einem Kurzattest müssen die gesetzlichen Krankenkassen den Programmstart der DiGA erst noch genehmigen, wodurch in Einzelfällen die Möglichkeit besteht, dass es abgelehnt wird. Ob eine Erstattung durch private Krankenversicherer stattfindet, richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Diese Frage sollten Privatversicherte mit ihrem Versicherer klären.
Das DVG (Digitale Versorgungsgesetz) regelt eindeutig, dass bei einer entsprechenden Vorliegen der medizinischen Indikation die Kosten von allen gesetzlichen Krankenversicherungen vollständig übernommen werde müssen. Es gibt für Sie also, anders als beispielsweise bei Medikamenten, auch keine Zuzahlungen. Darüber hinaus belasten DiGAs auch nicht das Verordnungsbudget eines verordnenden Arztes oder Psychotherapeuten.
Versicherte haben zwei Möglichkeiten, Gesundheits-Apps zu beantragen:
- Falls noch kein medizinischer Nachweis vorliegt, müssen Sie zunächst mit einem Arzt oder Psychotherapeuten über Ihr Anliegen sprechen. Dies geht einfach und schnell mit einer Online-Behandlung bei TeleClinic. Nach dem Videogespräch stellen Ihnen einer unserer erfahrenen Ärzte einen entsprechenden medizinischen Nachweis in Form eines Kurzattest aus. Reichen Sie dann das Kurzattest, das Ihnen in der TeleClinic App als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt wird, bei Ihrer Krankenkasse ein. Das geht via Upload in Ihrer Krankenkassen-App, per Post oder im Service-Center Ihrer Krankenkasse.
- Falls entsprechende medizinische Nachweise, beispielsweise durch chronische Erkrankungen oder bestehende Atteste, bereits vorliegen, können Sie sich ohne aktuelle Verordnung direkt an Ihre Krankenversicherung wenden.
Anschließend erhalten Sie von der Krankenkasse einen individuellen 16-stelligen Freischaltcode für die entsprechende DiGA.
Holen Sie sich jetzt die Verschreibung für Ihre Gesundheitsapp
DiGA-Ratgeber
Mit dem „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) macht das Gesundheitssystem einen großen Schritt in Richtung der Digitalisierung. Ein großer Teil, neben der Telemedizin und dem Online-Arztbesuch, sind digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), die per Rezept oder Diagnosenachweis verschrieben werden können.Was sind DiGAs?
DiGA ist eine Abkürzung und steht für ‘Digitale Gesundheitsanwendungen’. Bei DiGAs handelt es sich also um ‘Apps auf Rezept’, die in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen worden sind. Ziel der Browser- oder App-basierten DiGAs ist es dabei zu helfen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder Krankheiten und Symptome zu lindern.Unterschied DiGA vs. frei erhältliche Gesundheits-Apps?
Die Anwendungen werden auf Datensicherheit und Benutzerfreundlichkeit überprüft. Außerdem ist die Wirksamkeit der DiGA durch eine kontrollierte, klinische Studie nachgewiesen. Sie erhält den Status als erstattungsfähiges Medizinprodukt niedriger Risikoklassen. Zusammengefasst sind alle zugelassenen DiGAs:- Wissenschaftlich fundiert und von erfahrenen Fachkräften entwickelt
- Als Medizinprodukt mit CE-Kennzeichnung zugelassen und als digitale Gesundheitsanwendung gelistet
- Erfüllt höchste Datenschutz-Anforderungen nach DSGVO
Wieso gibt es nun Digitale Gesundheitsanwendungen?
Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das im Dezember 2019 in kraft getreten ist, ermöglicht unter anderem, dass Apps auf Rezept einfach verschrieben und genutzt werden können. Die Kosten für die Apps werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Durch die DiGAs sollen Patienten so schnell wie möglich von den innovativen Versorgungsansätzen profitieren. Das Ziel der DiGAs ist es dem Arzt und dem Patienten beim Erkennen, Überwachen und Behandeln von Krankheiten und Symptomen zu helfen. Die Apps sollen eine bestmögliche Betreuung und Unterstützung zu gesundheits- und krankheitsrelevanten Themen gewährleisten.Wie kann ich eine DiGA erhalten?
Grundsätzlich kann jeder der eine medizinische Indikation nachweisen kann, eine DiGA erhalten. Über TeleClinic geht dies in folgenden Schritten:- Der Patient meldet sich bei TeleClinic an, wählt die gewünschte App aus den verfügbaren DiGAs und beantwortet einige wichtige Fragen in einem Fragebogen.
- Nach einem Gespräch mit einem Arzt via TeleClinic, stellt dieser die Indikation zur Therapie mit einer Gesundheits-App aus.
- Der Patient erhält ein Kurzattest mit entsprechender Diagnose sowie dem Namen und der PZN der verordneten DiGA.
- Das Kurzattest, das ihm in der mobilen TeleClinic App als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt wird, wird bei der Krankenkasse eingereicht.
- Der Patient erhält von der gesetzlichen Krankenkasse einen individuellen 16-stelligen Freischaltcode mit dem die App für den Verordnungszeitraum freigeschaltet werden kann.
Zertifizierung und Datensicherheit der DiGAs
Um zertifiziert zu werden, müssen DiGAs bestimmte Qualitätskriterien erfüllen:- Wissenschaftlich fundiert
- Von erfahrenen Fachkräften entwickelt
- Als Medizinprodukt mit CE-Kennzeichnung zugelassen
- Als digitale Gesundheitsanwendung gelistet
- Höchste Datenschutz-Anforderungen nach DSGVO erfüllen
Kostenübernahme durch die gesetzliche Kasse
Die Kosten für die digitale Gesundheitsanwendung wird, soweit eine medizinische Indikation nachgewiesen werden kann, von der Krankenkasse übernommen. Dafür muss das Rezept oder der in einem Kurzattest ausgestellte Antrag für eine DiGA bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese stellt bei Rezepten einen Code zum Herunterladen der App aus und übernimmt die entstandenen Kosten für diese. Bei dem TeleClinic Kurzattest müssen die gesetzlichen Krankenkassen den Programmstart der DiGA erst noch genehmigen, wodurch in Einzelfällen die Möglichkeit besteht, dass es abgelehnt wird.Wie und wo löse ich das Rezept bzw. das Kurzattest genau ein?
Das Kurzattest für die DiGA reichen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Diese übernimmt die Kosten für die App und stellt Ihnen einen 16-stelligen Code aus, mit dem die entsprechende App genutzt werden. Das Kurzattest mit der Indikation für die DiGA kann als PDF-Dokument online in der Krankenkassen-App hochgeladen, per Post an Ihre Krankenkasse gesendet oder im Krankenkassen-Service-Center eingereicht werden.Quellen
- https://self.frb.io/de/de/auf-rezept
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/digitale-versorgung-gesetz.html
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/digav.html
- https://diga.bfarm.de/assets/images/diga-prozess-horizontal-ceb0f4497989cf3ac03c1c05f6e32611.pngErfüllt höchste Datenschutz-Anforderungen nach DSGVO