Einfach bequem von zu Hause Zweitmeinung einholen?

Unser Zweitmeinung-Ratgeber liefert Ihnen hilfreiche Informationen rund um das Thema. Bei Bedarf haben Sie auch die Möglichkeit sich einfach & schnell von einem erfahrenen Arzt per Video beraten zu lassen.

Ratgeber zu ärztlicher Zweitmeinung

Unterstützung bei der Entscheidungsfindung und Diagnosestellung

Bei Zweifeln oder Unsicherheiten bezüglich einer Diagnose können Patienten die sogenannte ärztliche Zweitmeinung einholen. Hierbei konsultieren Sie einen weiteren Arzt, der unabhängig vom Befund des behandelnden Arztes eine eigene Diagnose stellt und gegebenenfalls Behandlungsalternativen vorschlägt.

Kurzfassung

  • Die ärztliche Zweitmeinung ist bei der Diagnosestellung für Kassenpatienten aufgrund der freien Arztwahl kostenlos, Privatpatienten sollten sich im Vorfeld bei ihrer Krankenkasse informieren.
  • Lediglich Ärzte mit entsprechender Erfahrung im Fachgebiet kommen als sogenannte Zweitmeiner infrage.
  • Seit 2019 besteht für Ärzte spätestens zehn Tage vor einer Mandeloperation oder einer Gebärmutterentfernung die Pflicht, Sie auf das Einholen einer Zweitmeinung hinzuweisen.
  • Viele gesetzliche Krankenkassen bieten darüber hinaus bei weiteren operativen Eingriffen oder Medikamentenverschreibungen Hilfe bei der Recherche von Zweitmeinungen.

Was ist eine ärztliche Zweitmeinung?

Eine ärztliche Zweitmeinung ist eine Diagnose oder Empfehlung, die Sie zusätzlich zum Befund des behandelnden Arztes einholen können.

Im ersten Schritt stellt Ihr Arzt ganz regulär die Diagnose oder gibt eine Empfehlung bezüglich einer Operation oder einer medikamentösen Behandlung. Bestehen Zweifel oder Rückfragen, können Sie eine Zweitmeinung durch einen Arzt der Wahl einholen. Dies hilft Ihnen dabei, eine möglichst selbstbestimmte Entscheidung zu treffen und eine eventuell unnötige oder falsche Behandlung zu vermeiden. Ärzte dürfen in diesem Zusammenhang auch alternative Behandlungsmethoden vorschlagen, beispielsweise wenn behandelnder Arzt und Zweitmeiner Experten in unterschiedlichen Heilungsmethoden sind.

Warum ist es sinnvoll, eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen?

Auch wenn der behandelnde Arzt die Diagnose nach bestem Wissen und Gewissen stellt, können ihm Fehler unterlaufen. Vor entscheidenden Eingriffen oder anderen großen medizinischen Untersuchungen ist es deshalb ratsam, eine Zweitmeinung einzuholen, um so eine weitere Perspektive auf den eigenen Fall zu gewinnen.

Gerade vor Operationen ist das Hinzuziehen eines Zweitmeiners sinnvoll, da Sie so unnötige oder sogar falsche Eingriffe vermeiden. Oftmals haben Sie selbst nicht ausreichend Fachwissen, um die Diagnose des Arztes zu bewerten. Ist der behandelnde Arzt unsicher, kann er sogar persönlich eine Zweitmeinung empfehlen.

Wer zahlt die Untersuchung zur ärztlichen Zweitmeinung?

Da in Deutschland die freie Arztwahl gilt, dürfen sich Versicherte aller Kassen normalerweise eine zusätzliche Meinung zu Befunden ihres behandelnden Arztes einholen. Die entsprechenden Untersuchungen rechnet der Arzt bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse ab. Zusätzliche Kosten für den Patienten entstehen in der Regel nicht. Allerdings sollten Sie sich im Vorfeld im Leistungskatalog Ihrer Krankenversicherung informieren, inwiefern eine Zweitmeinung gezahlt wird. Bei aufwendigen Untersuchungen können hohe Kosten entstehen, die Sie sonst selbst tragen müssen.

Wer zahlt bei privat versicherten Patienten?

Privat Versicherte treten wie beim regulären Arztbesuch meist zunächst in Vorleistung und reichen die Kosten dann bei ihrer Krankenkasse ein. Inwieweit im Rahmen einer privaten Krankenversicherung Zweitmeinungs-Behandlungen erstattet werden, sollten Patienten jedoch unbedingt im Vorfeld abklären, und in diesem Zuge idealerweise direkt den jeweiligen Zweitmeiner nennen.

Warum zahlen Krankenkassen die ärztliche Zweitmeinung?

Generell lastet auf Ärzten ein enormer Druck bei der Diagnose, die im Leben des Patienten durchaus schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen kann. Viele Ärzte sind deshalb bei komplizierten Befunden, die mehrere Fachgebiete vereinen, erleichtert über eine unterstützende Zweitmeinung.

Auch ökonomische Interessenskonflikte werden hier ausgetragen: Krankenkassen wollen unnötige Operationen vermeiden, da sie hierfür die Kosten tragen müssen. Empfiehlt der behandelnde Arzt einen Eingriff, ist es durchaus im Interesse des Versicherers, dass der Zweitmeiner eine alternative und damit eventuell günstigere Behandlungsform vorschlägt.

Der finanzielle Aspekt darf jedoch für den Patienten keine Entscheidungsrolle spielen. Wirklich wichtig sind ausschließlich die Erfolgschancen einer Behandlungen sowie der hierdurch gewonnene Mehrwert für den Behandelten.

Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung?

Der Anspruch besteht lediglich bei planbaren Eingriffen, wie beispielsweise einer Operation. Aktuell gilt er nur bei Mandeloperationen oder einer Gebärmutterentfernung, weitere Eingriffe sollen in den nächsten Jahren folgen.

Aufgrund der freien Arztwahl dürfen Sie als Patient wenn nötig den behandelnden Arzt ebenfalls komplett wechseln.

Wer darf eine ärztliche Zweitmeinung anbieten?

Der ausgewählte Arzt muss als Arzt auf dem betreffenden Gebiet tätig sein und seit mindestens fünf Jahren Patienten des Fachbereiches behandeln. Um die Neutralität zu wahren, darf er nicht derjenige Arzt sein, der die Behandlung oder Operation letzten Endes durchführen wird. Er darf den Patienten allerdings durch eine frühere Behandlung kennen.

Wichtig ist außerdem, dass der Arzt umfassend über die aktuelle medizinische Situation des Patienten informiert wird. Dafür muss er Zugriff auf Ihre Patientenakte inklusive

  • Laborwerte,
  • Magnetresonanztomographie-(MRT)-Bilder oder
  • Bisherige Medikamentenverordnungen

haben, um sich ein möglichst umfassendes Bild machen zu können. Anhand dieser Unterlagen versucht der Zweitmeiner, die Indikation des behandelnden Arztes nachzuvollziehen. Wenn nötig, kann er auch weitere Untersuchungen anordnen und durchführen. Je nach Leistung müssen Sie diese gegebenenfalls teilweise oder komplett selbst zahlen.

Wo finde ich den passenden Arzt für eine ärztliche Zweitmeinung?

Bei Mandeloperationen oder einer Gebärmutterentfernung findet sich eine Liste aller infrage kommenden Ärzte auf der Webseite des ärztlichen Notdienstes. Auch der behandelnde Arzt kann Empfehlungen für einen Zweitmeiner geben und Patienten so an einen Kollegen verweisen, wenn dies gewünscht ist.

Möchten Patienten nicht mit ihrem behandelnden Arzt über eine etwaige Zweitmeinung sprechen, finden sich Listen und Informationen im Internet. Online-Portale, die den Kontakt zu Zweitmeinern vermitteln, sind aber meist kostenpflichtig, weshalb ihre Nutzung gut überlegt sein will.

Auch Krankenkassen bieten immer häufiger Übersichten mit möglichen Zweitmeinern für den jeweiligen Fachbereich an. Hier sollten Patienten jedoch sichergehen, dass der Zweitmeiner wirklich neutral diagnostiziert und nicht im Sinne der Krankenkasse arbeitet. Zweifelsfrei lässt sich dies allerdings nur schwer feststellen.

Gibt es Besonderheiten bei der zahnärztlichen Zweitmeinung?

Um eine ärztliche Zweitmeinung im zahnärztlichen Bereich durchführen zu können, muss bereits ein konkreter Behandlungsplan vorliegen, den dann der Zweitmeiner gegenprüft. Ohne diesen Behandlungsplan ist die zahnärztliche Zweitmeinung in vielen Fällen nicht möglich. Generell gelten bei zahnärztlichen Behandlungen gesonderte Regelungen, die Sie bei der jeweiligen Krankenkasse erfragen sollten.

Was muss ich zum Gespräch mit dem Zweitmeiner mitbringen?

Sofern möglich, sollten Sie alle relevanten Unterlagen sowie Ihre Patientenakte in Kopie mit zum Gespräch bringen. So ist der Zweitmeiner auf dem aktuellsten Stand in Bezug auf die Befunde und es werden unnötige Doppeluntersuchungen vermieden. Die Kosten für Kopien werden Ihnen gegebenenfalls vom behandelnden Arzt in Rechnung gestellt. Sie sind jedoch meist sehr gering.

Quellen

  • https://www.aerzteblatt.de/archiv/208095/Patientenaufklaerung-Die-aerztliche-Zweitmeinung
  • https://www.116117.de/de/zweitmeinung.php#
  • https://www.pkv.de/themen/krankenversicherung/so-funktioniert-die-pkv/darf-mein-versicherer-die-erstattung-meiner-behandlungkosten-ablehnen/
  • https://www.kbv.de/html/1150_38520.php
  • https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1709/Zm-RL_2017-09-21_iK_2018-12-08.pdf
Von Medizinredakteur/in:
Fabian Bohn

Dieser TeleClinic-Ratgeber wurde nach höchstem wissenschaftlichen Standard von unseren Medizinredakteuren verfasst. Die Artikel sollen Ihnen lediglich Erstinformation zu diversen Themen bieten und können keine ärztliche Diagnose ersetzen. Gerne beraten Sie erfahrene Ärzte weiterführend in einem Online-Arztgespräch.

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