Zusätzliche Einnahmequelle
TeleClinic Umsatz-Rechner
Wir kümmern uns um Ihre Abrechnung und nehmen Ihnen ab, was möglich ist. Dadurch haben Sie mehr Zeit, für Ihre Behandlungen
Am Ende jeden Monats erhalten Sie eine Übersicht Ihrer Behandlungen bequem per E-Mail
Zu Behandlungsbeginn meldet sich ein persönlicher Abrechnungsexperte von TeleClinic bei Ihnen um offene Fragen zu klären und Ihre reibungslose Abrechnung sicherzustellen
Abrechnung
So funktioniert TeleClinic für Sie als Partner-Arzt
Als Kassenarzt können Sie über TeleClinic Kassenpatienten, Privatpatienten/Selbstzahler sowie Patienten mit Selektivverträgen (spezielle Verträge mit Partnerversicherungen von TeleClinic) behandeln. Die Höhe des Auszahlungsbetrags hängt von der Leistung sowie weiteren Rahmenbedingungen ab, die im einzelnen durch Ihre KV definiert sind. Weitere allgemeine Informationen erfahren Sie über die Kassenärztliche Bundesvereinigung.
Gerne führen wir Sie im Detail während der Einarbeitung durch Ihre persönlichen, telemedizinischen Abrechnungsoptionen bei TeleClinic.
Vorab finden Sie im Folgenden eine vereinfachte Darstellung von Abrechnungsziffern sowie Anforderungen.
Abrechnung von Kassenpatienten
Welche Ziffern können über TeleClinic abgerechnet werden?
Was gilt es für die erfolgreiche Abrechnung zu beachten?
- Sie besitzen einen Kassensitz oder haben die Genehmigung Fälle auf einen Kassensitz abzurechnen (z.B. im Rahmen eines MVZs, einer Praxisgemeinschaft oder einer Gemeinschaftspraxis)
- Sie sind in der Lage Abrechnungsdateien mittels Arztinformationssystem an Ihre kassenärztliche Vereinigung zu senden
- Sie haben Transparenz über Ihr Zeitprofil und können Behandlungen via TeleClinic somit innerhalb oder oberhalb Ihres Kassenbudgets einsetzten
Abrechnung von Privatpatienten
Welche Ziffern können über TeleClinic abgerechnet werden?
Was gilt es für die erfolgreiche Abrechnung zu beachten?
- Feiertagszuschläge sind auf bundesweite Feiertage beschränkt
- Eine Einflussnahme auf die Abrechnungsziffern wie z.B. in der Praxis üblich ist aktuell nur eingeschränkt möglich
- Bei privat versicherten Patienten und Selbstzahlern erhalten Sie die Vergütung für die ärztliche Leistung von unserem Abrechnungspartner BFS
- TeleClinic verschickt einmal monatlich eine personalisierte Abrechnungsübersicht und ggf. Gutschrift mit allen für den Arzt relevanten Abrechnungsdaten via E-Mail
Abrechnung von Selektivpatienten
Welche Ziffern können über TeleClinic abgerechnet werden?
- Behandlungen von Patienten mit Selektivvertrag werden pauschal vergütet. Bitte melden Sie sich bei [email protected] um mehr zu erfahren.
So funktioniert TeleClinic für Sie als Partner-Arzt
Als Privatarzt können Sie über TeleClinic Privatpatienten/Selbstzahler behandeln. Die Höhe des Auszahlungsbetrags hängt von der Leistung ab.
Gerne führen wir Sie im Detail während der Einarbeitung durch Ihre persönlichen, telemedizinischen Abrechnungsoptionen bei TeleClinic.
Vorab finden Sie im Folgenden eine vereinfachte Darstellung von Abrechnungsziffern sowie Anforderungen.
Abrechnung von Privatpatienten
Welche Ziffern können über TeleClinic abgerechnet werden?
Was gilt es für die erfolgreiche Abrechnung zu beachten?
- Feiertagszuschläge sind auf bundesweite Feiertage beschränkt
- Eine Einflussnahme auf die Abrechnungsziffern wie z.B. in der Praxis üblich ist aktuell nur eingeschränkt möglich
- Bei privat versicherten Patienten und Selbstzahlern erhalten Sie die Vergütung für die ärztliche Leistung von unserem Abrechnungspartner BFS
- TeleClinic verschickt einmal monatlich eine personalisierte Abrechnungsübersicht und ggf. Gutschrift mit allen für den Arzt relevanten Abrechnungsdaten via E-Mail
Häufig gestellte Fragen von Partner-Ärzten
Wir verdienen kein Geld, bis Sie es tun. Kosten für TeleClinic entstehen nur bei erfolgreichen Behandlungen. Die Gebühr beträgt in der Regel zwischen 10€ und 15€ und ist u.a. abhängig von den abgerechneten Leistungen. In den ersten 30 Tagen wird diese Gebühr nicht fällig.
Für die Nutzung von TeleClinic ist keine Installation notwendig. Für die Nutzung benötigen Sie nur einen handelsüblichen PC oder Laptop mit regulärer Internetverbindung, einen aktuellen Webbrowser und eine Webcam mit Mikrofon sowie ein Mobiltelefon.
Wir legen besonderen Wert auf die sorgfältige Auswahl unserer Partner-Ärzte. Um TeleClinic Partner-Arzt zu werden, müssen Sie die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Vorliegen der deutschen ärztlichen Approbation und Facharzturkunde
- Facharzt mit Privatarzt- oder Vertragsarztzulassung und Praxissitz in Deutschland, gemeldet bei der zuständigen Landesärztekammer in einem Bundesland mit Erlaubnis zur Ausübung von telemedizinischen Leistungen.
- Vorhandensein einer Berufshaftpflichtversicherung mit Abdeckung von telemedizinischer ärztlicher Leistung (auch von in Deutschland Versicherten, die sich im Ausland aufhalten)
- Strikte Einhaltung des Facharztstandards bei der Patientenbehandlung und Dokumentation
- Fortbildungspflicht! Fortbildungszertifikate der Landesärztekammern gemäß Richtlinien der Bundesärztekammer (min. 250 Punkte erworben durch zertifizierte Fortbildungen innerhalb von fünf Jahren).
Einmal jährlich Zusendung des individuellen Punktestandes an die Abteilung für ärztliche Qualitätssicherung der TeleClinic ([email protected]) - Regelmäßige Schulungen der Ärzte des TeleClinic-Ärztenetzwerks durch TeleClinic.
- Umsetzung des internen TeleClinic-Qualitätsmanagements und Leitbildes