Cholesterin, Vitaminmangel oder Pollenallergie? Mit sogenannten Probenahme- und Einsendekits werden die Diagnose-Möglichkeiten erweitert. So kann Ihrer Gesundheit noch besser aus der Ferne geholfen werden
Selbsttests für Zuhause sind medizinische Tests, die es ermöglichen, dass Sie unkompliziert von Zuhause Speichel-, Blut-, Urin- oder Stuhl-Proben entnehmen. Diese können Sie dann frei von Versandkosten an ein Diagnostik-Fachlabor senden. Eine sinnvolle Ergänzung der telemedizinischen Gesundheitsversorgung.
Zuhause testen und online Ergebnisse abrufen
Von TÜV-zertifizierten Laboren entwickelt
Verschlüsselte Datenübermittlung
Auf Wunsch Nachbesprechung mit einem Arzt über TeleClinic
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Proben entnehmen, Test online aktivieren und die Proben kostenlos im Rücksendeumschlag an das Labor senden.
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Über die mein cerascreen App oder den Online-Kundenbereich individuellen Ergebnisbericht einsehen.
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Ergebnisbericht bequem von zu Hause oder unterwegs mit einem Arzt über TeleClinic besprechen.
Selbsttests für Zuhause sind medizinische Tests, bei denen Sie mit Hilfe eines Probenentnahme- und Einsendekits die Probe einfach und vertraulich zuhause entnehmen und kostenlos an ein Diagnostik-Fachlabor senden können. Mit den cerascreen Selbsttests für Zuhause werden verschiedene Laborwerte wichtiger Biomarker, wie z.B. Vitamin D, Vitamin B12, Mineralstoffe, Unverträglichkeiten und Allergien bestimmt. Die Bluttests, Speicheltests, Urintests und Stuhltests beinhalten den Versand und Rückversand, die Auswertung im Diagnostik-Fachlabor sowie einen ausführlichen Ergebnisbericht. Weiter Informationen finden Sie bei unserem Partner cerascreen.
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Die Kosten der Selbsttests orientieren sich an den Biomarkern, deren Laborwerte im Diagnostik-Fachlabor bestimmt werden. Versand und Rückversand, die Auswertung im Fachlabor sowie ein ausführlicher Ergebnisbericht sind im Preis inbegriffen. Momentan werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Private Kassen können je nach den Vertragsvereinbarungen Teile oder die gesamten Kosten übernehmen. Fragen Sie hierzu bitte bei Ihrer Kasse nach. Weiter Informationen finden Sie bei unserem Partner cerascreen.
Ihren Ergebnisbericht können Sie nach wenigen Tagen online in Ihrem gesicherten "Mein cerascreen" Bereich oder in der mein cerascreen-App einsehen.
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Sollten sich aus Ihrem Ergebnisbericht unseres Partners cerascreen weitere medizinische Fragen ergeben oder sollten Sie ein anderes medizinisches Anliegen haben, dann zögern Sie nicht, sich durch einen Arzt per Videogespräch beraten zu lassen. Den Prozess können Sie hier starten und die Kosten für die Videosprechstunde werden von Ihrer Krankenkasse übernommen oder erstattet.
Mit dem „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) macht das Gesundheitssystem einen großen Schritt in Richtung der Digitalisierung. Ein großer Teil, neben der Telemedizin und dem Online-Arztbesuch, sind digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), die per Rezept oder Diagnosenachweis verschrieben werden können.
DiGA ist eine Abkürzung und steht für ‘Digitale Gesundheitsanwendungen’. Bei DiGAs handelt es sich also um ‘Apps auf Rezept’, die in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen worden sind. Ziel der Browser- oder App-basierten DiGAs ist es dabei zu helfen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder Krankheiten und Symptome zu lindern.
Die Anwendungen werden auf Datensicherheit und Benutzerfreundlichkeit überprüft. Außerdem ist die Wirksamkeit der DiGA durch eine kontrollierte, klinische Studie nachgewiesen. Sie erhält den Status als erstattungsfähiges Medizinprodukt niedriger Risikoklassen.
Zusammengefasst sind alle zugelassenen DiGAs:
Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das im Dezember 2019 in kraft getreten ist, ermöglicht unter anderem, dass Apps auf Rezept einfach verschrieben und genutzt werden können. Die Kosten für die Apps werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Durch die DiGAs sollen Patienten so schnell wie möglich von den innovativen Versorgungsansätzen profitieren. Das Ziel der DiGAs ist es dem Arzt und dem Patienten beim Erkennen, Überwachen und Behandeln von Krankheiten und Symptomen zu helfen. Die Apps sollen eine bestmögliche Betreuung und Unterstützung zu gesundheits- und krankheitsrelevanten Themen gewährleisten.
Grundsätzlich kann jeder der eine medizinische Indikation nachweisen kann, eine DiGA erhalten. Über TeleClinic geht dies in folgenden Schritten:
Falls entsprechende medizinische Nachweise, beispielsweise durch chronische Erkrankungen oder bestehende Verordnungen, bereits vorliegen, kann sich der Patient auch ohne aktuelle Verordnung direkt an seine Krankenversicherung wenden.
Um zertifiziert zu werden, müssen DiGAs bestimmte Qualitätskriterien erfüllen:
Die Kosten für die digitale Gesundheitsanwendung wird, soweit eine medizinische Indikation nachgewiesen werden kann, von der Krankenkasse übernommen. Dafür muss das Rezept oder der in einem Kurzattest ausgestellte Antrag für eine DiGA bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese stellt bei Rezepten einen Code zum Herunterladen der App aus und übernimmt die entstandenen Kosten für diese. Bei dem TeleClinic Kurzattest müssen die gesetzlichen Krankenkassen den Programmstart der DiGA erst noch genehmigen, wodurch in Einzelfällen die Möglichkeit besteht, dass es abgelehnt wird.
Das Kurzattest für die DiGA reichen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Diese übernimmt die Kosten für die App und stellt Ihnen einen 16-stelligen Code aus, mit dem die entsprechende App genutzt werden. Das Kurzattest mit der Indikation für die DiGA kann als PDF-Dokument online in der Krankenkassen-App hochgeladen, per Post an Ihre Krankenkasse gesendet oder im Krankenkassen-Service-Center eingereicht werden.
TeleClinic App
Arztgespräch, Rezept und Krankschreibung in Minuten per App. Jederzeit und von überall.
Kostenübernahme
Die Kosten für Ihren Online-Arztbesuch werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.
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TeleClinic ist eine Service- Plattform für Patienten und Ärzte, die unter anderem einen Zugang zu ärztlichen Videosprechstunden über ein externes zertifiziertes Videomodul bereitstellt. TeleClinic selbst ist kein Gesundheitsdienstleister, insbesondere kein Arzt, kein MVZ und keine Apotheke. Ärzte können nach durchgeführter telemedizinischer Behandlung über TeleClinic elektronische Kassenrezepte (GKV eingeschränkt) sowie elektronische Privatrezepte ausstellen. Elektronische Privatrezepte müssen vom Patienten in voller Höhe selbst bezahlt werden. Privatversicherte können diese zur Kostenerstattung einreichen. Patienten können verordnete Rezepte in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen. Mehr über TeleClinic erfahren.
Nach der Berufsordnung für Ärzte beraten Ärzte in Deutschland im persönlichen Kontakt. Sie können dabei Kommunikationsmedien unterstützend einsetzen. Über das externe zertifizierte Videomodul ist eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien nur im Einzelfall möglich, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird. TeleClinic unterstützt über seine Plattform sowohl den Kontakt von Patienten mit ihren bestehenden behandelnden Ärzten vor Ort wie, soweit im Einzelfall vertretbar, auch mit behandelnden Ärzten im Rahmen der Telemedizin. Die auf TeleClinic angekündigten ärztlichen Behandlungen über Telekommunikationsmittel beziehen sich nicht auf die pauschale und umfassende Fernbehandlung an sich, sondern konkret auf bestimmte Krankheits- und Beschwerdebilder, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen nicht erforderlich ist.
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