Ihr Ratgeber zu Arzttermin absagen

In unserem Arzttermin absagen-Ratgeber finden Sie hilfreiche Informationen rund um das Thema. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, sich in wenigen Minuten von einem Arzt per Video beraten zu lassen.

Ratgeber: Arzttermin absagen

Es gibt schwierigeres im Leben, als einen Arzttermin abzusagen. Und doch: Terminuntreue Patienten bringen Mediziner auf die Palme. Besonders Ärzte beklagen die zunehmende Unzuverlässigkeit bei vereinbarten Terminen, die nicht abgesagt werden oder erst drei Stunden vorher. In einigen Fällen können Ausfallhonorare gefordert werden. Aus Gründen der Fairness und um das Vertrauensverhältnis nicht überzustrapazieren, sollten Patienten ein paar Regeln kennen.

Kurzfassung

  • Ein Termin bei einem Therapeuten, Arzt oder in einer Klinik wird üblicherweise mindestens 24 Stunden vorher abgesagt. Das hilft einer Praxis oder Klinik bei der Organisation und dabei, hohe Ausfallkosten zu vermeiden.
  • Mangelnde Termintreue ist ein Zeichen für mangelnde Solidarität gegenüber anderen Patienten.
  • Ärzte, Zahnärzte, Kliniken und Psychotherapeuten verlangen häufiger Ausfallhonorare, Allgemeinmediziner fast nie.
  • Eine einheitliche gesetzlich Regelung zu Ausfallhonoraren gibt es nicht: Der Ermessensspielraum reicht von zwei- bis vierstelligen Beträgen, abhängig davon, was eine Praxis oder Klinik zugrunde legt.

Fristen

Die meisten Ärzte bitten bei der Stornierung eines Termins um einen Vorlauf von mindestens 24 Stunden. Doch auch wenn Sie sich morgens krank fühlen und Ihren Termin nur wenige Stunden vorher absagen, ist ein Anruf noch sinnvoll und fair gegenüber dem Praxisteam. Eine telefonische Absage ist in diesem Fall besser als eine Mail, die vielleicht zu spät gesehen wird.

Möglich sind Ausfallhonorare beziehungsweise Schadenersatz vor zeitaufwendigen Untersuchungen, bei geplanten ambulanten Operationen und bei Psychotherapeuten. Wenn diese Gefahr besteht, teilen Sie die Absage am besten begründet und noch früher schriftlich mit, um gegebenenfalls die fristgerechte Benachrichtigung belegen zu können.

Termin über die zentrale Terminservicestelle absagen

Wenn Sie einen Termin über die zentrale Terminservicestelle der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gemacht haben und möchten jetzt stornieren, geben Sie den Termin bitte sehr rechtzeitig frei: Sagen Sie bei der betroffenen Praxis ab und teilen Sie dies auch der Terminservicestelle mit: telefonisch unter der Rufnummer 116117 oder digital unter https://116117.de

„Schwänzer nehmen Patienten die Termine weg, die dringend einen brauchen. In solchen Fällen sollten Patienten über einen Zeitraum von vier Wochen für alle weiteren Termine über die Terminservicestellen gesperrt werden.“ Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des NAV-Virchow-Bundes

Ausfallhonorare

Die meisten Arztpraxen sehen von Stornierungsgebühren ab, da diese das Verhältnis zwischen Patient und Arzt belasten würden. Für einen Rechtsstreit ist der Streitwert außerdem oft zu gering.

Trotzdem hat der Patient unter gewissen Voraussetzungen mit einer Forderung zu rechnen:

  • Die Praxis/Klinik hat schriftlich auf die Regelung hingewiesen
  • Terminpraxen können Termine nicht kurzfristig neu belegen, beispielsweise Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten
  • Bei zeit- und ressourcenintensiven Terminen wie ambulanten Operationen entstehen Kosten, beispielsweise durch geblockte OP-Säle oder Anästhesisten

Höhe von Ausfallhonoraren

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Höhe für ein Ausfallhonorar, der Ermessensspielgraum reicht von zwei- bis vierstelligen Beträgen, abhängig davon, was eine Praxis oder Klinik zugrunde legt, zum Beispiel: 

  • Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), einfacher Satz
  • Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), einfacher Satz 
  • Stundensatz
  • Materialkosten

Entscheidend für den Anspruch ist:

  • Die Entschädigung darf nicht höher sein als die Kosten für die verpasste Behandlung.
  • Der Ersatzanspruch ist dem Patienten vorher schriftlich deutlich gemacht worden. 

Absagen bei der TeleClinic

Sie können bis zu zwei Stunden vor der geplanten Konsultation Ihren Arzttermin absagen. Für Stornierungen nach dieser Frist wird ein Ausfallhonorar von 30,59 Euro fällig.

Krankenkassen erstatten nicht …

Ob privat oder gesetzlich: Krankenkassen übernehmen anfallende Gebühren nicht. Dies gilt auch, wenn Patienten wegen einer akuten Krankheit und ohne eigenes Verschulden einen Arzttermin absagen müssen. Die Begründung: Der Termin sei ein Vertrag ausschließlich zwischen Patient und Arzt.

… Deutsche Bahn, BER und andere „höhere Mächte“ auch nicht

Auch andere offizielle Institutionen und „höhere Mächte” können nicht für verpasste Arzttermine haftbar gemacht werden. So übernimmt beispielsweise die Deutsche Bahn, der BER oder eine Fluggesellschaft keine Folgeschäden, wenn durch Verspätung ein wichtiger Termin versäumt wurde.

Quellen

  • https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/99652/Aerzte-wuenschen-sich-Sanktionen-fuer-Terminschwaenzer
  • https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/gebuehr-fuer-verpassten-arzttermin-13939
  • https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/77544/Unzuverlaessige-Patienten-kosten-Arztpraxen-bis-zu-1-000-Euro-pro-Monat
Von Medizinredakteur/in:
Fabian Bohn

Dieser TeleClinic-Ratgeber wurde nach höchstem wissenschaftlichen Standard von unseren Medizinredakteuren verfasst. Die Artikel sollen Ihnen lediglich Erstinformation zu diversen Themen bieten und können keine ärztliche Diagnose ersetzen. Gerne beraten Sie erfahrene Ärzte weiterführend in einem Online-Arztgespräch.

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