Ihr Ratgeber zu Arzttermin verschieben

In unserem Arzttermin verschieben-Ratgeber finden Sie hilfreiche Informationen rund um das Thema. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, sich in wenigen Minuten von einem Arzt per Video beraten zu lassen.

Ratgeber: Arzttermin verschieben

Es kann gute Gründe geben, dass ein Arzttermin kurzfristig verschoben wird: einer akute andere Erkrankung, Familie oder Beruf oder aktuell aus Angst vor Ansteckung mit SARS-CoV-2. Wie schnell ein neuer Termin gefunden wird, hängt oft davon ab, ob Patienten privat oder gesetzlich versichert sind. Bei einigen Ärzten und bei Psychotherapeuten stellt sich die Frage nach einem Ausfallhonorar – besonders deshalb, weil immer mehr Patienten es mit der Termintreue nicht so genau nehmen.

Kurzfassung

  • Ein Arzttermin wird üblicherweise mindestens 24 Stunden vorher verschoben beziehungsweise abgesagt. Das hilft einer Praxis oder Klinik bei der Organisation.
  • Bei einer kurzfristigen Verschiebung reagieren die meisten Praxen kulant.
  • Möglich sind Ausfallhonorare beziehungsweise Schadenersatz vor zeitaufwendigen Untersuchungen, bei geplanten ambulanten Operationen und bei Psychotherapeuten.
  • Es gibt keinen Anspruch auf ärztliche Vergütung, wenn Patienten einen Termin ohne eigenes Verschulden nicht wahrnehmen können, zum Beispiel weil sie einen Unfall haben.
  • Ein Anspruch auf einen zeitnahen neuen Termin besteht nicht.

Fristen

Es gibt in Deutschland keine feste Regelung, bis wann ein Termin abgesagt oder verschoben werden soll. Meist wird seitens einer Praxis oder Klinik ein Vorlauf von mindestens 24 Stunden erbeten – und durch Hinweise auf der jeweiligen Webseite oder auf Terminzetteln entsprechend kommuniziert. Ein Anruf ist daher immer besser als eine Benachrichtigung per Mail, da diese oft zeitversetzt gelesen wird.

Ausfallhonorare

Vor allem Ärzte, Psychotherapeuten und Kliniken weisen vermehrt darauf hin, dass Patienten ein Ausfallhonorar zu zahlen haben, wenn ein fest vereinbarter Arzttermin platzt. Weil: Immer mehr Patienten nehmen es mit der Termintreue nicht so genau, sie kommen einfach nicht, haben aber auch nicht abgesagt oder erst zwei oder drei Stunden vorher.

Die Termine selbst, teure Untersuchungen oder zeitaufwendige ambulante Operationen werden in aller Regel lange im Voraus geplant, die Patienten entsprechend disponiert. Bei einer kurzfristigen Verschiebung bleibt der Termin frei. Dies stellt einen Einkommensverlust dar, eine unnötig lange Wartezeit für andere Patienten, bei ressourcenintensiven Operationen bleibt das Haus auf den Kosten für den Anästhesisten und OP-Saal sitzen.

Dagegen werden in Hausarztpraxen nur selten Ausfallhonorare berechnet; dort wird meist eine hohe Anzahl kurzfristiger Termine mit entsprechenden Wartezeiten vor Ort vergeben, eine spontane Verlegung kann ob der Termindichte ohne Not kompensiert werden.

Höhe von Ausfallhonoraren

Es gibt keine festgelegte Höhe für eine Entschädigung, der Ermessensspielraum reicht von zwei- bis vierstelligen Beträgen und ist abhängig davon, was eine Praxis oder Klinik zugrunde legt:

  • Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), einfacher Satz
  • Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), einfacher Satz
  • Stundensatz
  • Materialkosten

Entscheidend für die Einklagbarkeit ist:

  • Die Entschädigung darf nicht höher sein als die Kosten für die verpasste Behandlung
  • Der Ersatzanspruch ist dem Patienten vorher schriftlich deutlich mitgeteilt worden.

Umbuchung bei der TeleClinic

Bei der TeleClinic können Sie bis zu zwei Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos umbuchen. Erfolgt die Umbuchung später, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 30,59 Euro erhoben.

Zeitnaher neuer Termin

Es gibt immer Möglichkeiten, eine zufriedenstellende Lösung für einen neuen Termin zu finden. Grundsätzlich aber gilt: Ein nicht wahrgenommener Termin gilt als verfallen. Ein Recht auf einen zeitnahen Folgetermin haben Sie vor allem bei Ärzten nicht, da es aus organisatorischen Gründen zu langen Wartezeiten für andere Patienten kommen kann.

Häufig wird ein kurzfristiges Verschieben oder das nicht abgesagte Versäumnis in der Krankenakte festgehalten. Erfahrungsgemäß haben privat Versicherte bessere Chancen auf einen kurzfristigen neuen Termin als gesetzlich Versicherte.

Telemedizin als Alternative

In Zeiten massiver COVID-19-Erkrankungen verschieben viele Deutsche ihre Arzttermine und sogar die Notfallversorgung. Bei hohem Ansteckungsrisiko lassen sich die Risiken und Vorteile nicht immer sinnvoll abwägen. 

Experten können inzwischen gut einschätzen, dass die Telemedizin zu einer wertvollen Alternative zum Praxisbesuch geworden ist. Video-Sprechstunden erlauben zum einen den ersten Patientenkontakt, zum anderen sind sie für viele Patienten auch für die Nachbehandlung geeignet. 

Chronisch Erkrankte können zudem Maßnahmen für die persönliche Sicherheit besprechen, wenn es darum geht, dass sie wichtige Untersuchungen wahrnehmen.

Quellen

  • https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/59964/Termintreue-in-Arztpraxen-laesst-zu-wuenschen-uebrig
  • https://derprivatpatient.de/infothek/nachgefragt/verpasster-arzttermin-muss-ich-dafuer-zahlen
  • https://www.ing.de/ueber-uns/wissenswert/arztbesuch/
  • https://hoernlein-feyler.de/arzttermin-kurzfristig-absagen-wann-muss-man-schadensersatz-zahlen/#:~:text=Arzttermin%20abgesagt%20oder%20verpasst%3A%20In,gilt%20auch%20f%C3%BCr%20verpasste%20Termine.
Von Medizinredakteur/in:
Fabian Bohn

Dieser TeleClinic-Ratgeber wurde nach höchstem wissenschaftlichen Standard von unseren Medizinredakteuren verfasst. Die Artikel sollen Ihnen lediglich Erstinformation zu diversen Themen bieten und können keine ärztliche Diagnose ersetzen. Gerne beraten Sie erfahrene Ärzte weiterführend in einem Online-Arztgespräch.

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