Ihr Ratgeber zur Fernbehandlung

In unserem Fernbehandlung-Ratgeber finden Sie hilfreiche Informationen rund um das Thema. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, sich in wenigen Minuten von einem Arzt per Video beraten zu lassen.

Ratgeber zur Fernbehandlung

Alles über die Möglichkeiten der Fernbehandlung, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorteile der Telemedizin

Im Jahr 2018 wurden die Regeln für Fernbehandlungen auf dem 121. Deutschen Ärztetag gelockert. Die Regelung hat der Telemedizin einen Schub verliehen. Heute dürfen Ärzte ihre Patienten telefonisch oder per Internet behandeln – ohne persönlichen Erstkontakt. Bei der TeleClinic ist eine Fernbehandlung rund um die Uhr möglich. Deutsche Ärzte kümmern sich um Ihre Beschwerden – ganz gleich, wo auf der Welt Sie sich gerade aufhalten. Informieren Sie sich hier konkret über die Fernbehandlung beim Arzt und die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Kurzfassung

  • Patienten profitieren von den Angeboten der Telemedizin. Sie sparen Zeit, Anfahrtswege, Wartezeiten und sind nicht an Öffnungszeiten von Arztpraxen gebunden.
  • Fernbehandlungen ergänzen die medizinische Versorgung in der Arztpraxis sinnvoll.
  • Rechtlich gilt: Fernbehandlungen müssen ärztlich vertretbar sein; bei der Befunderhebung, Beratung und Behandlung gilt die ärztliche Sorgfaltspflicht.

Was ist eine Fernbehandlung?

Bei einer Fernbehandlung kommunizieren Patienten mit einem Arzt per Telefon und/oder Internet. Die ärztliche Beratung kann per Chat und Video erfolgen. Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien liegt vor, wenn es vorher keinen physischen Kontakt zwischen Arzt und Patient gab.

Regeln zur Patientenbehandlungsindin Deutschland in der MBO-Ä (Musterberufsordnung für in Deutschland tätige Ärzte) festgehalten. Bereits vor der Lockerung der MBO-Ä gab es für deutsche Patienten Angebote aus dem Ausland.

Nach § 7 Abs. 4 MBO-Ä sind Fernbehandlungen erlaubt, wenn:

  • die Behandlungen ärztliche vertretbar sind,
  • die ärztliche Sorgfaltspflicht in Bezug auf Befunderhebung, Beratung, Behandlung und Dokumentation gewahrt ist und
  • Patienten über die Besonderheiten der Behandlungs- und Beratungsform aufgeklärt wurden.

Anbieter aus Deutschland – wie die TeleClinic – unterliegen der hiesigen Rechtsaufsicht.

Welche Vorteile bieten Fernbehandlungen?

Das Arztgespräch per Videochat ist nicht nur für Patienten in ländlichen Gegenden und mit Bewegungseinschränkungen eine Erleichterung:

  • Patienten profitieren von der Zeitersparnis.
  • Anfahrts- und Wartezeiten fallen weg.
  • Patientengespräche können außerhalb normaler Sprechstundenzeiten stattfinden.
  • Die ortsunabhängige Erreichbarkeit erhöht die Versorgungsqualität.
  • Kurze Kommunikationswege optimieren die Arbeitsprozesse.
  • Es besteht keine Infektionsgefahr durch andere Patienten im Wartezimmer.
  • Es gibt unter anderem positive Effekte beim Monitoring von Bluthochdruck, Diabetes und Depressionen.

Die gesammelten Erfahrungen eines Pilotprojekts der Kassenärztlichen Vereinigung in Baden-Württemberg haben gezeigt, dass die vollständige Behandlung von etwa 40 Prozent der Patienten per Telefon- und Video-Sprechstunde möglich ist. Das bedeutet eine erhebliche Entlastung der Wartezimmer in Arztpraxen. Patienten werden sicher aus der Ferne behandelt und erhalten innerhalb von Minuten Arztgespräche, Rezepte und Krankschreibungen.

Bei der TeleClinic findet das digitale Arztgespräch bequem über die TeleClinic-App statt. Rezepte und Krankschreibungen erhalten Sie anschließend innerhalb Minuten direkt auf Ihr Smartphone oder Tablet.

Welche Möglichkeiten umfasst die Fernbehandlung?

Für die digitale Behandlung gibt es eine Reihe sinnvoller Anwendungen:

  • Erstdiagnose bei einfachen und akuten Krankheitsbildern wie zum Beispiel Infektionen oder verdächtigen Hautveränderungen
  • Krankschreibungen und Atteste
  • Verschreibung von Rezepten und Medikamenten
  • Digitale Patientenschulungen bei chronischen Erkrankungen

Wie läuft eine Fernbehandlung ab?

Bei der TeleClinic erfolgt die erste Kontaktaufnahme über die Registrierung auf der Website. So funktioniert die Fernbehandlung Schritt für Schritt:

  1. Nach erfolgreicher Registrierung wird ein kurzer medizinischer Fragebogen ausgefüllt. Damit erhält der Arzt später die benötigten Hintergrundinformationen zum Patienten und zu den Beschwerden.
  2. Anschließend beurteilt ein medizinischer Assistent, ob eine Fernbehandlung möglich ist. In manchen Fällen kann der persönliche Arztbesuch zur Diagnosestellung sinnvoller sein, dann erfolgt eine Absage.
  3. Bei positiver Bewertung weist der Assistent dem Patienten einen Allgemein- oder Arzt zu und leitet die Anfrage weiter.
  4. Zwecks Terminabsprache für die Videosprechstunde meldet sich der Arzt persönlich bei dem Patienten. Wurde die App noch nicht heruntergeladen, muss dies nun zur erfolgreichen Durchführung des Videogesprächs erfolgen. Denn das Arztgespräch erfolgt ausschließlich über die TeleClinic-App.
  5. Zum vereinbarten Termin finden die Fernbehandlung statt.
  6. Der Sichtkontaktvia Videokonferenz ermöglicht dem Arzt, die körperliche Verfassung des Patienten zu beurteilen. Dies umfasst Symptome wie beispielsweise gerötete Haut, Husten, verschnupfte Nase, Ausschläge und Ekzeme.
  7. Zum Abschluss stellt der behandelnde Online-Arzt einen Arztbrief, Rezept und/oder Krankschreibung aus.

Vollständige Dokumentation auch bei ausschließlicher Fernbehandlung

Beratungen und Behandlungen werden den rechtlichen Anforderungen entsprechend dokumentiert, bisher geltende Vorschriften sind anzuwenden. Ärztliche Aufzeichnungen sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Wünschen von Patienten nach Einsicht und Kopien müssen die Ärztinnen und Ärzte nachkommen. Zivilrechtlich gelten keine Besonderheiten, die Grundsätze des § 630f Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kommen zur Anwendung. Im Rahmen der Therapiesicherung wird eine therapeutische und sachgerechte Behandlung gewährleistet.

Wie werden Patienten über eine ausschließliche Fernbehandlung aufgeklärt?

Eine Behandlung durch einen Arzt setzt immer die Einwilligung des Patienten voraus. Vor der Einwilligung muss eine Aufklärung stattfinden (§ 8 MBO-Ä). Die Aufklärungspflicht entspricht der anderer ärztlicher Beratungen. Bei der TeleClinic findet dies direkt bei der Registrierung und mit dem medizinischen Fragebogen statt, den Patienten vor dem digitalen Arztgespräch ausfüllen müssen.

Grundregeln der ordnungsgemäßen Aufklärung:

  • Der Patient wird mündlich durch eine zur Durchführung der Maßnahme berechtigten Person aufgeklärt.
  • In einfachen Fällen reicht ein telefonisches Gespräch bzw. eine Videokonferenz aus.
  • Unterlagen können ergänzend zum Einsatz kommen und per E-Mail verschickt werden.
  • Eine Aufklärung einzig per E-Mail genügt

Fragen und Antworten

Wie ist der Datenschutz bei Fernbehandlungen geregelt?

Im datenschutzrechtlichen Sinne ist verantwortlich, wer über die Mittel und Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten von Patienten entscheidet. Nutzen Ärzte zum Beispiel die Videotelefonie, sind sie im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die Verantwortlichen. Bei Behandlung über ein Webportal erfolgt die Datenverarbeitung gemeinsam und es gelten die Regelungen nach Artikel 26 DSGVO, die Beteiligten benötigen eine datenschutzrechtliche Befugnisgrundlage. Patientendaten müssen sicher verschlüsselt, übermittelt und verarbeitet werden. Alle Details darüber, welche Daten die TeleClinic bei einer Beratung erhebt, finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Welche Qualifikationsanforderungen gelten für ausschließliche Fernbehandlungen?

Die Rechtsprechung in Arzthaftpflichtsachen beruht auf der Annahme, dass Patienten Anspruch auf eine fachkompetente Behandlung haben, die dem sogenannten Arztstandard entsprechend. Dieser Maßstab wurde für den Krankenhausalltag entwickelt und gilt auch für ambulante Behandlungen.

Für das Berufs- und Haftungsrecht kommt es auf die Arztqualifikation im konkreten Fall an. Die behandelnden Ärzte müssen die Behandlung so beherrschen, wie es von einem Arzt des Fachs zu erwarten ist. Approbierte Ärzte können den Arztstandard auch ohne abgeschlossene Weiterbildung gewährleisten, einen entsprechenden Weiterbildungsstand vorausgesetzt. Der sogenannte Arztstandard giltebenfallsbei ausschließlichen Fernbehandlungen.

Für welche Krankheiten eignen sich Fernbehandlungen?

Patienten können sich grundsätzlich bei allen gesundheitlichen Beschwerden an TeleClinic-Ärzte wenden. Bei körperlichen Untersuchungen, Labordaten für eine Diagnose und Eingriffen stößt der digitale Arztbesuch an seine Grenzen und Patienten müssen eine Arztpraxis in ihrer Nähe aufsuchen.

Was ist bei der Ausstellung von Attesten zu beachten?

Es gelten die allgemeinen Anforderungen und insbesondere die Vorgaben in § 7 Abs. 4 MBO-Ä und § 25 Satz 1 MBO-Ä. Ärzte müssen mit der notwendigen Sorgfalt verfahren und ihre Überzeugung nach bestem Wissen aussprechen. Unter Beachtung dieser Vorgaben kann der Arzt Atteste ausstellen.

Quellen

  • https://www.aerzteblatt.de/archiv/198076/Fernbehandlung-Weg-frei-fuer-die-Telemedizin
  • https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Recht/HinweiseErlaeuterungenFernbehandlung.pdf
  • https://www.bundesaerztekammer.de/recht/berufsrecht/muster-berufsordnung-aerzte/muster-berufsordnung/
  • https://www.bundesaerztekammer.de/recht/publikationen/fragenkatalog/
  • https://www.aerzteblatt.de/archiv/207226/Fernbehandlung-Noch-viel-Regelungsbedarf
  • https://www.berliner-sparkasse.de/de/home/firmenkunden/heilberufe/ratgeber/fernbehandlung-welche-chancen-bringt-die-telemedizin.html?n=true
Von Medizinredakteur/in:
Fabian Bohn

Dieser TeleClinic-Ratgeber wurde nach höchstem wissenschaftlichen Standard von unseren Medizinredakteuren verfasst. Die Artikel sollen Ihnen lediglich Erstinformation zu diversen Themen bieten und können keine ärztliche Diagnose ersetzen. Gerne beraten Sie erfahrene Ärzte weiterführend in einem Online-Arztgespräch.

Inhaltsverzeichnis

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