Hausbesuch – Online mit TeleClinic

In unserem Hausbesuch-Ratgeber finden Sie hilfreiche Informationen rund um das Thema. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, sich in wenigen Minuten von einem Arzt per Video beraten zu lassen.

Ratgeber zum Hausbesuch

Sobald es Ihnen krankheitsbedingt weder möglich noch zumutbar ist, die Praxis Ihres Hausarztes aufzusuchen, gehört der Hausbesuch zu dessen Pflichtprogramm – besonders wenn eine offensichtlich schwere Erkrankung vorliegt und/oder dringende Sofortmaßnahmen angeraten erscheinen. Dennoch gibt es ein paar Voraussetzungen. Wann ein Arzt einen Hausbesuch durchführt und was darüber hinaus zu beachten ist.

Kurzfassung

  • Bei einem Hausbesuch kommt der Arzt zum Patienten – nicht umgekehrt.
  • Jeder Hausarzt und jede Hausärztin ist berufsrechtlich verpflichtet, gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten in deren Privaträumen behandeln, sofern der Besuch in der Arztpraxis gesundheitlich nicht möglich oder zumutbar ist und wenn der Zustand sich verschlechtert.
  • Ein Anspruch besteht nur, wenn Patient und Arzt einen Behandlungsvertrag haben, das bedeutet, der Patient war schon einmal in der Praxis und die Versichertenkarte wurde dort eingelesen.
  • Ablehnen kann der Arzt den Hausbesuch, wenn der Patient zu weit weg wohnt. Die meisten Ärzte statten Hausbesuche nur in einem direkten Praxisumkreis ab.
  • „Wunsch-Hausbesuche” können gesetzlich Versicherte nicht äußern, auch nicht, wenn sie die Kosten selbst zahlen möchten.
  • Seit einigen Jahren können bestimmte Leistungen im Rahmen des Hausbesuchs auch an qualifizierte nichtärztliche Praxismitarbeiter delegiert werden.
  • Für Patienten entstehen durch den Arztbesuch zu Hause keine Kosten.

Was ist ein Hausbesuch?

Bei einem Hausbesuch kommen Hausärzte beziehungsweise hausärztlich tätige Allgemeinmediziner, Internisten und Kinderärzte oder ein Arzt/eine Fachärztin zum Patienten – nicht umgekehrt –, wenn diese Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Arztbesuch zu Hause ist medizinisch notwendig.
  • Es ist krankheitsbedingt weder möglich noch zumutbar, die Arztpraxis aufzusuchen.
  • Der gesundheitliche Zustand des Patienten verschlechtert sich.
  • Der Besuch wurde vom Patienten oder von dessen Angehörigen angefordert oder – bei Pflege – vorab mit diesen vereinbart.
  • Patient und Hausarzt haben einen Behandlungsvertrag, das bedeutet, der Patient war schon einmal in einer Praxis und die Versichertenkarte wurde dort eingelesen.
  • Der Wohnort liegt in angemessener Entfernung zur Praxis. Die meisten Ärzte machen Hausbesuche nur in einem gewissen Radius. Rechtlich ist keine räumliche Distanz vorgeschrieben, es kommt auf die Struktur und die Arztdichte der jeweiligen Region an. In einer Großstadt ist der Radius in Kilometern kleiner als auf dem Land.
  • Es liegen keine anderen unaufschiebbaren Behandlungen vor. Entsprechend finden Termine für Hausbesuche meist außerhalb der Sprechstundenzeiten statt – oder zu für Hausbesuche reservierten Zeiten in der Woche.

Falls der Hausarztkeinen Dienst hat oder die Behandlung sich nicht auf den nächsten Tag verschieben lässt, sollte sichergestellt werden, dass sich jemand anderes kümmert, zum Beispiel ein für die Erkrankung zuständiger Arzt. Der Patient kann auch auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst hingewiesen werden.

Seit einigen Jahren können bestimmte Leistungen im Rahmen des Hausbesuchs auch an qualifizierte nichtärztliche Praxismitarbeiter delegiert werden. Bedingung hierfür ist, dass zuvor ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat. Delegiert werden können zum Beispiel Blutdruck- und Pulsmessen, Verbandswechsel und Injektionen in die Unterhaut oder in einen Muskel, also auch Schutzimpfungen.

Bevor ein Hausbesuch akut erforderlich wird, klären Sie oder Ihre Angehörigen am besten, ob Sie im üblichen Einzugsbereich der Praxis wohnen.

Anlässe

Wenn es weder möglich noch zumutbar ist, die Praxis des Hausarztes aufzusuchen, weil eine offensichtlich schwere Erkrankung vorliegt und/oder dringende Sofortmaßnahmen angeraten erscheinen, gehört der Hausbesuch zum ärztlichen Pflichtprogramm, andernfalls wird der Behandlungsvertrag verletzt. Die Gründe für „weder möglich noch zumutbar und medizinisch notwendig” können vielseitig sein:

  • Alter, Gebrechlichkeit und Pflegebedürftigkeit
  • Gehunfähigkeit
  • Bettlägerigkeit, z. B. aus Altersgründen, bei einer Influenza mit hohem Fieber, bei neurologischen Erkrankungen, bei starken Schmerzen
  • Infektiöse Kinderkrankheiten
  • Symptome einer akuten Herzschwäche/eines Angina-pectoris-Anfalls, v. a. Herzrasen, Atembeschwerden, kalter Schweiß
  • Starker Schwindel
  • Häufiges Erbrechen
  • Abhängigkeit von einer Langzeit-Sauerstofftherapie bei schweren chronischen Lungenerkrankungen
  • Akute Panikattacken und Angststörungen

Ansteckungsgefahr stellt keinen Grund dar, einen Hausbesuch abzulehnen. Mancher Hausarzt rät sogar, in solchen Fällen die Praxis nicht aufzusuchen. Es ist jedoch wichtig, bei Verdacht auf Infektionsgefahr den Arzt vorab telefonisch darauf hinzuweisen.

In jedem Fall findet die Untersuchung und Versorgung in den Privaträumen der Patienten statt. Praktischerweise bringt der Hausarzt notwendige Medikamente und den Rezeptblock gleich mit.

Gesetzlich Versicherte können keine „Wunsch-Hausbesuche” äußern, selbst wenn sie die Kosten privat zahlen möchten.

Kosten

Gesetzliche und private Krankenversicherungen übernehmen alle anfallenden Kosten für den Arztbesuch zu Hause. Der Patient braucht weder einen Zusatzbeitrag zu leisten noch das Wegegeld zu bezahlen. Die Kostenübernahme gilt unabhängig vom Wochentag und der Tageszeit.

Vergütung für Ärzte

Für Leistungen im Rahmen des Hausbesuchs wird bei gesetzlich Versicherten der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) zugrundeglegt, ein Abrechnungskatalog, der ärztliche Leistungen als Punktwert darstellt. Ein „Standardhausbesuch” wird mit rund 23 Euro vergütet. Bei privat Versicherten wird auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet, üblicherweise mit dem 2,3-fachen Satz (rund 43 Euro).

Aufgrund spezieller Regelungen, Gebührenziffern, extrabudgetärer Zuschläge ohne Zeitvorgaben und Kilometerpauschalen kann Mehraufwand höher abgerechnet werden.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen regeln die Vergütungsstrukturen für jedes Bundesland unterschiedlich und schließen Rahmenverträge mit den GKVen und den Ersatzkassen. Ärzte in Niedersachsen werden daher anders vergütet als Kollegen in Bayern.

Alternativen

Da ein Hausbesuch an strikte Kriterien gebunden ist, kommt diese Lösung nicht für jeden Patienten infrage. Beispielsweise wenn ein Patient keinen klassischen Hausarzt hat, kann das problematisch werden: Der Doc kommt nicht nach Haus ans Krankenbett.

Alternativ gibt es private Hausbesuchs- und Notdienste für Privatversicherte und Selbstzahler.

Und es gibt die Telemedizin. Damit können vor allem auf dem Land hausärztlich versorgende Ärzte entlastet werden. Es entstehen immer mehr digitale Projekte in Kooperation zwischen kassenärztlichen Vereinigungen, Krankenkassen und Arztpraxen oder zwischen Arztpraxen und privaten Anbietern, die einen „digitalen Hausbesuchsrucksack” gleich mitliefern.

Erfolgreich ist auch das Modell, dass Arzthelferinnen Hausbesuche machen und die Untersuchungsergebnisse direkt an den digital zugeschalteten Hausarzt übermitteln.

TeleClinic

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Video-Sprechstunde mit einem Arzt der TeleClinic zu vereinbaren. Für eine Ersteinschätzung im akuten Krankheitsfall bietet TeleClinic telemedizinisch gestützte Beratung und Betreuung für viele verschiedene Erkrankungen via Internet (Videogespräch) an.

Was tun im Notfall?

Wenn Arztpraxen geschlossen sind – also in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen, steht Patienten der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117 zur Verfügung.

Haus- und Ärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst versorgen die Mitglieder gesetzlicher und privater KVen gegebenenfalls auch im Rahmen eines Hausbesuchs.

Für die Ersteinschätzung werden diese Informationen benötigt:

  • Name und Vorname
  • Anschrift
  • Telefonnummer für mögliche Rückrufe
  • Beschwerden
  • Alter

Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen – beispielsweise bei Verdacht auf Herzinfarkt oder Schlaganfall – sollte immer der Notruf 112 angerufen werden.

Orthopäden machen auch Haus­besuche, zumindest im Notdienst.

Quellen

  • https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/118266/Berliner-Aerzte-impfen-bei-Hausbesuch
  • https://www.envivas.de/magazin/praxis/hausbesuche/
  • https://www.apotheken-umschau.de/Medizin/Hausbesuch-Wann-der-Arzt-kommt-554415.html
  • https://www.steuertipps.de/gesundheit-krankheit-pflege/krankenversicherung-krankheitskosten/hausarztbesuche-muss-der-arzt-nach-hause-kommen
  • https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/gesundheit/75869/muss_der_arzt_nach_hause_kommen_rechtsanspruch
Von Medizinredakteur/in:
Fabian Bohn

Dieser TeleClinic-Ratgeber wurde nach höchstem wissenschaftlichen Standard von unseren Medizinredakteuren verfasst. Die Artikel sollen Ihnen lediglich Erstinformation zu diversen Themen bieten und können keine ärztliche Diagnose ersetzen. Gerne beraten Sie erfahrene Ärzte weiterführend in einem Online-Arztgespräch.

Inhaltsverzeichnis

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