Ihr Ratgeber zur Patientenverfügung

In unserem Patientenverfuegung-Ratgeber finden Sie hilfreiche Informationen rund um das Thema. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, sich in wenigen Minuten von einem Arzt per Video beraten zu lassen.

Patientenverfügung

Alles über rechtliche und medizinische Hintergründe einer Patientenverfügung und die Beratung durch den Arzt.

Jeder kann plötzlich in eine Lage geraten, in der er selbst nicht mehr über die Durchführung oder Unterlassung medizinischer Maßnahmen bestimmen kann. Mit einer Patientenverfügung lässt sich vorsorglich regeln, wie Ärzte in diesem Falle vorgehen sollen. Aufgrund der Vielzahl möglicher medizinischer Notsituationen kann es jedoch eine Herausforderung sein, eine solche Verfügung umfassend und unmissverständlich zu formulieren.

Kurzfassung

  • Eine Patientenverfügung regelt im Detail die zukünftige Behandlung, sofern der Patient nicht mehr entscheiden kann.
  • Die Erklärung ist für Menschen jeden Alters wichtig und für medizinisches Personal verbindlich.
  • Die Patientenverfügung muss so präzise wie möglich formuliert werden und möglichst sämtliche medizinische Situationen umfassen.
  • Für die Gültigkeit sollte die Verfügung schriftlich, unterschrieben und/oder notariell beglaubigt vorliegen.

Was ist eine Patientenverfügung?

Wer seinen Willen über die Durchführung oder Unterlassung medizinischer Maßnahmen nicht mehr selber artikulieren kann, ist auf die Entscheidung anderer angewiesen. In der Regel muss der behandelnde Arzt gemeinsam mit den Angehörigen den mutmaßlichen Willen des Patienten ermitteln. Mit einer Patientenverfügung regelt der Betroffene dies vorab selber. So lassen sich etwa unerwünschte lebenserhaltende Maßnahmen oder Operationen mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen verhindern.

Welche Punkte gehören in die Patientenverfügung?

Aufgrund der Vielzahl der möglichen medizinischen Entscheidungen ist es nicht einfach, eine Patientenverfügung so zu formulieren, dass sämtliche Eventualitäten berücksichtigt werden. Eine Vorausbestimmung ist auch deshalb schwierig, weil der Patient sich beim Aufsetzen der Verfügung mit seinem Leben und Sterben auseinandersetzen muss.

Die Bundes­ärzte­kammer und die Zentrale Ethikkommission bei der Bundes­ärzte­kammer empfehlen Ärzten, ihre Patienten dabei zur Seite zu stehen. Sie informieren im Rahmen einer Patientenverfügungs-Beratung beispielsweise über mögliche medizinische Behandlungen und deren Folgen.

Es gibt einige Punkte, die unbedingt in eine Patientenverfügung gehören:

  • Die Entscheidung über Lebenserhaltungsmaßnahmen, Wiederbelebung und Beatmung
  • Behandlungswünsche für medizinische Situationen, in denen der eigene Wille nicht selbst artikuliert werden kann (beispielsweise Schlaganfall, Koma, Unfall)
  • Auskünfte über frühere Erkrankungen, notwendige Medikamente und Allergien
  • Wünsche zur Organspende
  • Kontaktpersonen und deren Auskunftsrechte
  • Persönliche Wertvorstellungen

Einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2017 zufolge, ist eine Patientenverfügung nur wirksam, wenn sie „ausreichend konkret“ ist. Es muss unter anderem erkennbar sein, in welchen Behandlungssituationen sie anzuwenden ist.

Konkret bedeutet das: Hat der Patient entschieden, im Falle eines Schlaganfalls nicht künstlich ernährt zu werden, gilt die Verfügung nicht, wenn aus anderen Gründen, etwa in Folge eines Unfalls oder einer Demenz, die Hirnaktivität herabgesetzt ist.

Die Verfügung sollte daher möglichst sämtliche medizinische Situationen, bei denen eine selbstständige Entscheidung nicht mehr getroffen werden kann umfassen. Zu den zu treffenden Maßnahmen zählen unter anderem künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, künstliche Beatmung, Dialyse und die Vergabe von Antibiotika.

Warum ist das Aufsetzen einer Patientenverfügung wichtig?

Eine gesetzliche Notwendigkeit für das Verfassen einer Patientenverfügung gibt es nicht. Es ist dennoch ratsam, ein entsprechendes Dokument zu formulieren – und zwar unabhängig vom Alter. Einen Unfall zum Beispiel kann auch ein junger Mensch erleiden.

Die Patientenverfügung vereinfacht es Ärzten, medizinische Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus ist sie eine große Erleichterung für Angehörige. Fehlt eine Patientenverfügung, müssen sie unter Umständen über Leben und Tod entscheiden. Diese Bürde wird ihnen durch das Dokument abgenommen.

Was spricht dafür und was dagegen?

Fällt die Entscheidung zugunsten einer Verfügung, sollten die Betroffenen sich darüber bewusst sein, dass sie damit unter Umständen auf ein Weiterleben nach einem Unfall oder Schlaganfall verzichten. Auf der anderen Seite kann eine Verfügung pro lebenserhaltende Maßnahmen zur Folge haben, dauerhaft auf Pflege angewiesen zu sein.

Welche Form sollte eine Patientenverfügung haben?

Grundsätzlich ist eine Patientenverfügung formfrei. Sie kann folglich auch mündlich ausgesprochen werden. Die Schriftform ist allerdings vorzuziehen. Zum einen aus Beweisgründen, zum anderen, damit das zuständige medizinische Personal die Anweisungen im Notfall vorliegen hat.

Eine gültige Patientenverfügung sollte folglich

  • In schriftlicher Form vorliegen,
  • Eigenhändig unterschrieben oder
  • Notariell beglaubigt werden.

Es ist ratsam, eine bestehende Patientenverfügung in regelmäßigen Abständen zu überprüfen sowie sie zu erneuern, zu ergänzen oder zu bestätigen. Die geänderte Verfügung sollte im Anschluss falls gewünscht und notwendig erneut notariell beglaubigt werden.

Wie kommt der behandelnde Arzt an die Patientenverfügung?

Der Fall, eine Patientenverfügung zu benötigen, kann schnell eintreffen. Das Dokument sollte daher so aufbewahrt werden, dass Ärzte und Pfleger schnell und unkompliziert in seinen Besitz gelangen.

Es kann sinnvoll sein, Hinweise über den Aufbewahrungsort bei sich zu tragen. Auch Angehörige sollten informiert werden. Wer sich bei Einlieferung ins Krankenhaus artikulieren kann, sollte dem medizinische Personal die Existenz der Patientenverfügung mitteilen.

Warum sollte ich zusätzlich eine Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung aufsetzen?

Neben der Patientenverfügung bieten sich weitere Vorsorgemöglichkeiten für den Fall einer Einwilligungsunfähigkeit medizinischer Behandlungen:

  • Mit der Vorsorgevollmacht erhält eine definierte Person oder eine Personengruppe die Vollmacht für klar definierte Bereiche. Sie tritt in Kraft, wenn der Betroffene nicht mehr selbst über diesen Bereich entscheiden kann.
  • Die Betreuungsverfügung ist für das Betreuungsgericht bestimmt. Sie regelt, welche Person oder Personengruppe zuständig ist, wenn eine Betreuung notwendig wird. Kann der Patient seine Angelegenheiten nicht oder nicht vollständig selber regeln, verhindert die Betreuungsverfügung zum Beispiel, dass ein gesetzlicher Betreuer bestimmt wird.

An wen wende ich mich für Beratung und Hilfe bei der Erstellung einer Patientenverfügung – Arzt oder Anwalt?

Wer sich für eine Patientenverfügung entscheidet, sollte sich im Vorfeld sowohl rechtlich vom Anwalt als auch medizinisch vom Arzt beraten lassen.

Obwohl dies gesetzlich nicht notwendig ist, hilft eine medizinische Patientenverfügungs-Beratung dabei, sich über die Tragweite des Dokuments klar zu werden. Eine rechtliche Informationseinholung ist wichtig für die korrekten Formulierungen.

Muster-Verfügungen können verwendet, sollten jedoch individuell angepasst werden. Andernfalls ist die Patientenverfügung unter Umständen ungültig.

Fragen und Antworten

Ist eine Patientenverfügung bindend?

Ja. Ärzte und Pfleger müssen sich an die gültige Patientenverfügung halten, und zwar unabhängig von Schwere und Grad der Erkrankung. Auch Bevollmächtigte beziehungsweise Vertreter sind dazu verpflichtet die Erfüllung der Verfügung anzuweisen.

Ein Unterlassen kann den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine gültige Patientenverfügung aufsetzen zu können?

Im Prinzip kann jeder Erwachsene eine Patientenverfügung aufsetzen. Diese Voraussetzungen gelten dafür:

  • Volljährigkeit
  • Einwilligungsfähigkeit
  • Schriftform (mündliche Vereinbarungen gelten zusätzlich)
  • Angabe von Unterschrift, Ort und Datum 
  • Eindeutig und widerspruchsfrei formulierter Patientenwille

Quellen

  • https://www.bundesaerztekammer.de/patienten/patientenverfuegung/
  • https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.pdf?__blob=publicationFile&v=37
  • https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/sw/Patientenverf%FCgung?s=&p=1&n=1&nid=108996
  • https://www.aerzteblatt.de/archiv/146522/Patientenverfuegung-Vorsorgevollmacht-Organspendeerklaerung-Orientierungshilfe-fuer-Aerzte
  • https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/75978/Patientenverfuegungen-und-Vorsorgevollmachten-liegen-oft-nicht-vor
  • https://www.meinepatientenverfügung.de/ratgeber/rechtliche-hintergruende/notar/
  • https://www.dipat.de/aktuelles/bgh-konkrete-patientenverfuegung/
  • https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/patientenverfuegung-so-aeussern-sie-eindeutige-und-wirksame-wuensche-13102
Von Medizinredakteur/in:
Fabian Bohn

Dieser TeleClinic-Ratgeber wurde nach höchstem wissenschaftlichen Standard von unseren Medizinredakteuren verfasst. Die Artikel sollen Ihnen lediglich Erstinformation zu diversen Themen bieten und können keine ärztliche Diagnose ersetzen. Gerne beraten Sie erfahrene Ärzte weiterführend in einem Online-Arztgespräch.

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