Elektronische Kassen- und Privatrezepte für Ihre Apotheke

Erhalten Sie elektronische Rezepte kostenlos in Ihre Apotheke – sicher, schnell und ohne technischen Aufwand.

Mehr als 2,000 Apotheken haben bereits elektronische Rezepte über TeleClinic empfangen

So einfach funktioniert's

1. Arzt verordnet elektronisches Rezept über TeleClinic

Über TeleClinic signieren Ärzte jedes elektronische Rezept mit einer elektronischen Signatur.

2. Patient wählt Apotheke per App aus

Privatrezepte werden sicher an die ausgewählte Apotheke übermittelt, Kassenrezepte können durch das Vorzeigen des Datamatrix-Codes in der Apotheke eingelöst werden.

3. Apotheke wird informiert & Rezept sicher übermittelt

Im Falle des Privatrezepts informiert die TeleClinic die ausgewählte Apotheke und übermittelt das Rezept sicher elektronisch.

4. Patient holt Medikamente ab & bezahlt

Der Patient holt das Medikament in der ausgewählten Apotheke ab und bezahlt dieses gegebenenfalls vor Ort.

Rund 15,000 Apotheken

Sie möchten Ihre Apotheke hinzufügen oder entfernen? Kontaktieren Sie uns unter 089 143 777 390 oder per E-Mail an [email protected]

Es gelten die Datenschutzerklärungen von Google.

Apothekendaten: © OpenStreetMap contributors

Rund 15,000 Apotheken

Sie möchten Ihre Apotheke hinzufügen oder entfernen? Kontaktieren Sie uns unter 089 143 777 390 oder per E-Mail an [email protected]

Häufige Fragen

Nein, die Anbindung ist für Vor-Ort-Apotheken kostenfrei.

Die vom Patienten ausgewählte Apotheke wird telefonisch von TeleClinic Mitarbeitern über den Wunsch des Patienten ein elektronisches Rezept dort einlösen zu wollen, informiert.

Ja, denn der Prozess der TeleClinic entspricht den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verordnung und Einlösung von elektronischen Privatrezepten. Aufgrund des Kontrahierungszwangs gemäß § 17 Abs. 4 ApoBetrO sind Apotheken sogar verpflichtet, die durch TeleClinic übermittelten elektronischen Privatrezepte anzunehmen und für die Patienten einzulösen.

Die verordneten Rezepte enthalten alle gemäß §2 Abs. 1 AMVV notwendigen Informationen (z.B. Name, Vorname, Berufsbezeichnung der verschreibenden Person, Datum der Verschreibung, Unterschrift des Arztes). Da es sich um elektronische Rezepte handelt, ist die Unterschrift des Arztes in Form einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) (§2 Abs. 1 Nr. 10 AMVV) gemäß eIDAS im Rezept-PDF enthalten.

Rezepte, die auf der Grundlage von telemedizinischen Untersuchungen ausgestellt werden, sind in Deutschland apothekenrechtlich zulässig und einlösbar. Das in der Vergangenheit geltende Einlöseverbot (§ 48 Abs. 1 S. 2 Arzneimittelgesetz) ist vom Gesetzgeber ersatzlos gestrichen worden, um Fernbehandlungsrezepte auch in Deutschland zu ermöglichen und zu etablieren.

Approbierte Ärzte verordnen elektronische Rezepte über TeleClinic. Vor der Rezeptausstellung werden die Patienten von den Ärzten individuell und umfassend, telemedizinisch untersucht. Ein Rezept wird nur ausgestellt, wenn im Rahmen der ärztlichen Untersuchung eine medizinische Indikation für das betreffende Arzneimittel festgestellt wird. Liegt keine Indikation für eine medikamentöse Behandlung vor, sind die Angaben des Patienten im Rahmen der Anamnese implausibel oder ist die Behandlung aus Sicht der Ärzte aus sonstigen Gründen medizinisch nicht vertretbar, lehnen die Ärzte eine Behandlung und insbesondere eine Arzneimittelverschreibung ab.

Über TeleClinic müssen Ärztinnen und Ärzte jedes elektronische Rezept digital signieren. Damit ist eine absolute Rechtsgültigkeit gewahrt. Für die digitale Signatur arbeitet TeleClinic mit “sproof sign” zusammen. Die sproof GmbH ist zur Ausstellung von qualifizierten Zertifikaten befugt.

Ärzte über TeleClinic stellen elektronische Kassenrezepte (GKV) sowie elektronische Privatrezepte aus. Elektronische Privatrezepte müssen vom Patienten in voller Höhe selbst bezahlt werden. Privatversicherte können diese zur Kostenerstattung einreichen. Patienten können verordnete Rezepte in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen.

Bei der Abgabe des Arzneimittels an den Patienten können Sie das Rezept nach Abwicklung der Zahlung ausdrucken, darauf die Abgabe dokumentieren und diese dem Patienten aushändigen, z.B. wenn der Patient das Rezept bei seiner Versicherung einreichen möchte.

Im Falle eines Privatrezeptes erhält nur die vom Patienten ausgewählte Apotheke ein Rezept des verordnenden Arztes. Sobald die Apotheke das Rezept durch Identifizierung mit der IK-Nummer angenommen hat, ist das Rezept für eine Einlösung bei anderen Apotheken gesperrt. Im Falle eines Kassenrezeptes wird das Rezept nach Prüfung des Datamatrix-Codes für eine Einlösung bei anderen Apotheken gesperrt.

Sobald die Apotheke das Privatrezept durch Identifizierung mit der IK-Nummer angenommen hat, ist das Rezept für eine Einlösung bei anderen Apotheken gesperrt. Daraufhin wird der Patient automatisch von der TeleClinic benachrichtigt. Im Falle des Kassenrezepts kann derzeit noch keine Benachrichtigung ausgespielt werden. Der Patient wird vor Ort oder telefonisch darüber informiert, ob das Medikament vorrätig ist.

Bei Interesse an einer Anbindung melden Sie sich gerne über das nachfolgende Kontaktformular bei uns oder per E-Mail an [email protected].

So erreichen Sie uns

Als Apotheke erreichen Sie TeleClinic am besten telefonisch unter 089 143 777 390 oder per E-Mail an [email protected]

Durch Absenden des Formulars stimmen Sie zu, dass Ihre Angaben zur Beantwortung Ihrer Anfrage erhoben und gespeichert werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit per E-Mail an [email protected] widerrufen.

Alle auf dieser Seite verwendeten Logos, Markenzeichen, und Markennamen sind das Eigentum der jeweiligen Apotheken bzw. Rechteinhaber.

Häufige Behandlungen

Arztgespräch, Rezept (u.a. Kassenrezept, Privatrezept, Empfehlungsrezept) und Krankschreibung in wenigen Klicks per App.

Willkommen bei TeleClinic

Arztgespräch, Rezept (u.a. Kassenrezept, Privatrezept, Empfehlungsrezept) und Krankschreibung in Minuten per App.

Sie sind Ärztin oder Arzt?
 Zum Login