Elektronische Privatrezepte für Ihre Apotheke

So einfach funktioniert's
Über TeleClinic signieren Ärzte jedes elektronische Privatrezept mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES).
Der Patient wählt in der TeleClinic App eine Apotheke aus. Der Patient erhält niemals das signierte Rezept.
TeleClinic informiert die ausgewählte Apotheke und das übermittelt das eRezept sicher elektronisch.
Der Patient erhält eine Benachrichtigung zur Abholung und bezahlt die Medikamente in der Apotheke vor Ort.
Rund 15,000 Apotheken
Es gelten die Datenschutzerklärungen von Google.
Häufige Fragen
Nein, die Anbindung ist für Vor-Ort-Apotheken kostenfrei.
Die vom Patienten ausgewählte Apotheke wird telefonisch von TeleClinic Mitarbeitern über den Wunsch des Patienten ein elektronisches Privatrezept dort einlösen zu wollen, informiert. Die Apotheke bekommt anschließend einen sicheren Link per E-Mail zugeschickt. Die Apotheke öffnet den Link und identifiziert sich mit ihrer IK-Nummer (Institutionskennzeichen) als 2. Faktor zur Identifizierung der Apotheke. Anschließend erhält die Apotheke im Browser Zugriff auf das Rezept-PDF mit QES des Arztes und kann dieses annehmen und drucken.
Ja, denn der Prozess der TeleClinic entspricht den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verordnung und Einlösung von elektronischen Privatrezepten. Aufgrund des Kontrahierungszwangs gemäß § 17 Abs. 4 ApoBetrO sind Apotheken sogar verpflichtet, die durch TeleClinic übermittelten elektronischen Privatrezepte anzunehmen und für die Patienten einzulösen.
Die verordneten Rezepte enthalten alle gemäß §2 Abs. 1 AMVV notwendigen Informationen (z.B. Name, Vorname, Berufsbezeichnung der verschreibenden Person, Datum der Verschreibung, Unterschrift des Arztes). Da es sich um elektronische Rezepte handelt, ist die Unterschrift des Arztes in Form einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) (§2 Abs. 1 Nr. 10 AMVV) gemäß eIDAS im Rezept-PDF enthalten.
Rezepte, die auf der Grundlage von telemedizinischen Untersuchungen ausgestellt werden, sind in Deutschland apothekenrechtlich zulässig und einlösbar. Das in der Vergangenheit geltende Einlöseverbot (§ 48 Abs. 1 S. 2 Arzneimittelgesetz) ist vom Gesetzgeber ersatzlos gestrichen worden, um Fernbehandlungsrezepte auch in Deutschland zu ermöglichen und zu etablieren.
Approbierte Ärzte verordnen Privatrezepte über TeleClinic. Vor der Rezeptausstellung werden die Patienten von den Ärzten individuell und umfassend, telemedizinisch untersucht. Ein Rezept wird nur ausgestellt, wenn im Rahmen der ärztlichen Untersuchung eine medizinische Indikation für das betreffende Arzneimittel festgestellt wird. Liegt keine Indikation für eine medikamentöse Behandlung vor, sind die Angaben des Patienten im Rahmen der Anamnese implausibel oder ist die Behandlung aus Sicht der Ärzte aus sonstigen Gründen medizinisch nicht vertretbar, lehnen die Ärzte eine Behandlung und insbesondere eine Arzneimittelverschreibung ab.
Ja, eine QES ist rechtlich das digitale Äquivalent der händischen Unterschrift und entspricht dem derzeit höchsten Sicherheitsstandard. Den rechtlichen Rahmen dafür bildet die EU-weit geltende eIDAS-Verordnung.
Da es Vertragsärzten in Deutschland noch nicht möglich ist elektronische Kassenrezepte (GKV) auszustellen, verordnen alle Ärzte über TeleClinic ausschließlich elektronische Privatrezepte. Diese müssen vom Patienten in voller Höhe selbst bezahlt werden. Privatversicherte können diese zur Kostenerstattung einreichen. Patienten können verordnete Rezepte in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen.
Bei der Abgabe des Arzneimittels an den Patienten können Sie das Rezept nach Abwicklung der Zahlung ausdrucken, darauf die Abgabe dokumentieren und diese dem Patienten aushändigen, z.B. wenn der Patient das Rezept bei seiner Versicherung einreichen möchte.
Nur die vom Patienten ausgewählte Apotheke erhält ein Rezept mit QES des verordnenden Arztes. Sobald die Apotheke das Rezept durch Identifizierung mit der IK-Nummer angenommen hat, ist das Rezept für eine Einlösung bei anderen Apotheken gesperrt.
Sobald die Apotheke das Rezept durch Identifizierung mit der IK-Nummer angenommen hat, ist das Rezept für eine Einlösung bei anderen Apotheken gesperrt. Daraufhin wird der Patient automatisch von der TeleClinic benachrichtigt.
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