Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für Ihren Online-Arztbesuch.
Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für den Online-Arztbesuch
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Nach Anruf des Arztes via Videocall bekommen Sie Ihr Rezept direkt aufs Handy.
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24 Stunden
am Tag
Diskret und vertraulich
Apotheken
vor Ort
Kostenloser Versand
Ärzte aus Deutschland
Über 300.000 Patienten
Als gesetzlich Versicherter werden die Kosten für den Online-Arztbesuch von Ihrer Krankenkasse übernommen. Da wir aktuell nur Privatrezepte ausstellen dürfen, müssen Sie lediglich die Kosten für Ihr Medikament selbst tragen. Als Privatversicherter erhalten Sie wie gewohnt eine Rechnung, welche Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Bei Bedarf können Ihnen Ärzte Privatrezepte, sowie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Diese sind rechtsgültig und werden von Arbeitgebern und Apotheken anerkannt. Bitte beachten Sie, dass eine private AU nicht zur Beantragung von Krankentagegeld gültig ist und Sie bei einem Privatrezept die Kosten für das verschriebene Medikament selbst tragen müssen.
Nachdem der Arzt das digitale Rezept für Sie ausgestellt hat, können Sie es direkt in der App einlösen. Dabei haben Sie die Wahl, ob Sie Ihr Medikament bei einer Apotheke vor Ort abholen wollen oder ob Sie sich das Medikament kostenlos und bequem nach Hause liefern lassen. Das Medikament zahlen Sie entweder vor Ort oder auf Rechnung der Versandapotheke.
Im Schnitt können Sie bei uns innerhalb von 2 Stunden einen Arzt sprechen. Je nach Auslastung und Tageszeit kann dieser Wert etwas variieren.
Zunächst übermitteln Sie Ihr Anliegen via Online-Formular oder in der App an uns. Sie werden benachrichtigt, wenn die Online-Sprechstunde beginnt und können dem Gespräch über die App beitreten. Die Verbindung mit dem Arzt wird sofort hergestellt, sobald dieser ebenfalls der Online-Sprechstunde beigetreten ist. Im Gespräch nimmt sich der Arzt für Ihr Anliegen so lange Zeit, bis alle wichtigen Fragen geklärt sind und stellt Ihnen im Anschluss alle wichtigen Dokumente in der App aus.
In unserem Ratgeber finden Sie ausführliche Beiträge und medizinische Informationen rund um diverse Rezepte.
Es gibt zwei Arten von Medikamenten: verschreibungspflichtige und verschreibungsfreie. Das schützt den Patienten vor einer falschen und möglicherweise auch gefährlichen Selbstmedikation.
Nur ein Arzt kann entscheiden, ob die Einnahme von bestimmten, verschreibungspflichtigen Medikamenten angemessen ist oder nicht. Dementsprechend verschreibt er diese.
Eingelöst werden kann das Rezept dann in einer Apotheke.
Zu verschreibungspflichtigen Medikamenten gehören zum Beispiel:
In der Regel sind Rezepte drei Monate gültig. Es gibt jedoch Abweichungen:
Beispiel:
Ist beides lateinisch und bedeutet „oder das Gleiche“, „oder ähnliches“. Es handelt sich um ärztliche Anweisungen an den Apotheker – aber nur, wenn die Felder nicht angekreuzt sind. Dann darf statt des verordneten Arzneimittels ein anderes, wirkstoffgleiches, preisgünstigeres Präparat mit identischer Packungsgröße ausgegeben werden.
Nur durch den Arzt zu verabreichen.
Dieser Begriff signalisiert einen Notfall: Das Medikament wird sofort benötigt, die Gebühr von 2,50 Euro von der Krankenkasse übernommen. Das gilt auch während des Apothekennotdienstes.
Das Kürzel steht am Anfang eines jeden Rezepts. Es steht für das lateinische Wort „recipe“ = „nimm“ und empfiehlt dem Apotheker, welches Medikament er ausgeben soll.
Die Abkürzung für Bundesversorgungsgesetz. Das BVG regelt die Kriegsopferversorgung, insbesondere wegen gesundheitlicher Folgeschäden wie posttraumatischer Belastungsstörungen. BVG-Versicherte sind von den Kosten für Arzneimittel befreit, allerdings nicht von der gesetzlichen Zuzahlung.
Diese Nummern helfen bei der Abrechnung als Orientierung für die maschinelle Erfassung.
Kleine, mittlere oder große Packungsgröße.
Steht für das lateinische „post cenam“ und bedeutet „nach dem Essen“.
Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten die Angabe für die Einnahme morgens, mittags und abends. Entsprechend stehen die Zahlenfolgen 1-0-1-0 für morgens und abends, 0-0-0-1 für abends vor dem Schlafengehen.
Dieser TeleClinic-Ratgeber wurde nach höchstem wissenschaftlichen Standard von unseren Medizinredakteuren verfasst. Die Artikel sollen Ihnen lediglich Erstinformation zu diversen Themen bieten und können keine ärztliche Diagnose ersetzen. Gerne beraten Sie erfahrene Ärzte weiterführend in einem Online-Arztgespräch.
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Die Kosten für Ihren Online-Arztbesuch werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.
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TeleClinic ist eine Service- Plattform, über die in Deutschland zugelassene Ärztinnen und Ärzte, MVZ und andere Gesundheitsdienstleister Leistungen erbringen können (nachfolgend “Gesundheitsplattform”). TeleClinic selbst ist kein Gesundheitsdienstleister, insbesondere kein Arzt, kein MVZ und keine Apotheke. Ärzte über TeleClinic stellen elektronische Kassenrezepte (GKV) sowie elektronische Rezepte aus. Elektronische Rezepte müssen vom Patienten in voller Höhe selbst bezahlt werden. Privatversicherte können diese zur Kostenerstattung einreichen. Patienten können verordnete Rezepte in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen. Mehr über TeleClinic erfahren.
Nach der Berufsordnung für Ärzte beraten Ärzte in Deutschland im persönlichen Kontakt. Sie können dabei Kommunikationsmedien unterstützend einsetzen. Über TeleClinic ist eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien nur im Einzelfall möglich, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird. TeleClinic unterstützt über seine Plattform sowohl den Kontakt von Patienten mit ihren bestehenden behandelnden Ärzten vor Ort wie, soweit im Einzelfall vertretbar, auch mit behandelnden Ärzten im Rahmen der Telemedizin. Die auf TeleClinic angekündigten ärztlichen Behandlungen über Telekommunikationsmittel beziehen sich nicht auf die pauschale und umfassende Fernbehandlung an sich, sondern konkret auf bestimmte Krankheits- und Beschwerdebilder, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen nicht erforderlich ist.
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