Kostenübernahme bei TeleClinic
Einfach & schnell erklärt für jede Versicherungsart
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Online-Arztbesuch. Hierzu müssen Sie lediglich Ihre Versicherungsdaten im Registrierungs-Prozess angeben. Da bis zur flächendeckenden Einführung des elektronischen Kassenrezeptes meist nur elektronische Privatrezepte ausgestellt werden können, zahlen Sie lediglich die Kosten für Ihr Medikament selbst. Bitte beachten Sie auch die Selbstzahler-Leistungen weiter unten.
Im Anschluss an Ihr Arztgespräch erhalten Sie eine Rechnung direkt in der App. Von dort können Sie diese herunterladen und auf gewohntem Wege an Ihre private Krankenversicherung weiterleiten. Abhängig von Ihrem Tarif erstatten viele private Krankenversicherungen Ihnen die Kosten für den Online-Arztbesuch. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Für genaue Informationen zur Kostenübernahme kontaktieren Sie bitte Ihre Versicherung. Bitte beachten Sie auch die Selbstzahler-Leistungen weiter unten.
Auf Wunsch können Sie TeleClinic als Selbstzahler nutzen. In diesem Fall tragen Sie die Behandlungskosten selbst, eine Angabe von Versicherungsdaten ist nicht notwendig. Die Kosten richten sich dabei nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Nachfolgende finden sie weitere Informationen hierzu. Bitte beachten Sie auch die Selbstzahler-Leistungen weiter unten.
Selbstzahler-Leistungen:
Für einige Behandlungen gelten gesonderte Preise. Gesetzlich Versicherte müssen die Behandlungskosten in diesen Fällen selbst tragen.
Für das Pillenrezept per Fragebogen
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Täglich rund um die Uhr 9,98 €
Behandlung bei erektiler Dysfunktion
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Montag – Freitag 19.51 €
Behandlung bei Haarausfall
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Montag – Freitag 18,30 €
Foto-Diagnose bei Hautproblemen
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Montag – Freitag 24,77 €
Adipositas-Therapie
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Montag – Freitag 37,54 €
Bei Behandlugsanfragen am Wochenende kann es zu Zuschlägen kommen. Diese können Sie der Übersicht „Preismodell nach der Gebürenordnung für Ärzte (GOÄ)“ entnehmen
Preismodell nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Wichtig für Privatversicherte & Selbstzahler
Nach den gesetzlichen Vorgaben entscheiden unterschiedliche Faktoren über den Endpreis für die ärztliche Leistung, die wichtigsten davon sind:
Der Wochentag
Die Kosten unterscheiden sich je nach Wochentag. Auch ein Arzt arbeitet am Wochenende nur ungern.
Die Uhrzeit
Die reguläre Sprechzeit ist von 8–20 Uhr. Für dringende Anliegen nach 20 Uhr fällt ein Nachtzuschlag an.
Die Leistung
Die Ausstellung eines Rezept oder einer Krankschreibung ist nach dem Ermessen des Arztes Teil der Behandlung.
Leistung (nach GOÄ) und Kosten
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Arztgespräch 37,54 €
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Arztbrief inklusive
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Rezept inklusive
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AU-Bescheinigung inklusive
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Überweisung inklusive
Nachtzuschlag (nach GOÄ)
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06–08 Uhr 10,49 €
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20–22 Uhr 10,49 €
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22–06 Uhr 18,65 €
Feiertags- und Wochenendzuschlag (nach GOÄ)
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Samstag/Sonntag/Feiertag 12,82 €