Was tun, wenn es keinen Arzttermin gibt?

In unserem Kein Arzttermin-Ratgeber finden Sie hilfreiche Informationen rund um das Thema. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, sich in wenigen Minuten von einem Arzt per Video beraten zu lassen.

Ratgeber: Zeitnaher Arzttermin

Und jetzt noch eben einen Arzttermin machen: Was bei Hausärzten meist mühelos möglich ist, gestaltet sich bei Ärzten schwieriger, da warten Patienten schon mal länger als drei Wochen. Das „Gesetz für schnellere Termine, bessere und digitalere Versorgung“ – das Terminservice- und Versorgungsgesetz – ändert das und verkürzt die Wartezeit auf maximal vier Wochen für gesetzlich Versicherte. Gleichzeitig rückt die Telemedizin immer stärker in den Fokus.

Kurzfassung

  • Fast jeder dritte gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland hat 2o19 länger als drei Wochen auf einen Termin beim Arzt gewartet.
  • Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hilft die Situation zu entspannen und begrenzt die Wartezeit auf maximal vier Wochen.
  • Die Vier-Wochenfrist gilt auch für die Vermittlung von termingebundenen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder (U-Untersuchungen).
  • Kern des Gesetzes sind die Terminservicestellen (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesländer mit der seit 2o2o bundeseinheitlichen Rufnummer 116 117, dem E-Terminservice und der App 116117 zur Vermittlung von Arztterminen.
  • Die Terminvermittlung ist 24 Stunden an sieben Tagen, also rund um die Uhr für Patientinnen und Patienten erreichbar.
  • Unterstützt wird ebenfalls die Suche nach dauerhaft versorgenden Haus-, Kinder- und Jugendärzten.
  • Gleichzeitig haben Vertragsärzte das Angebot für Sprechstunden erhöht.
  • Bei vielen gesundheitlichen Problemen hilft die Telemedizin weiter.

Gründe fürs Warten

Fast jeder dritte gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland hat 2o19 länger als drei Wochen auf einen Termin beim Arzt gewartet. Beim Hausarzt ging und geht es stets schneller: Nach rund drei Tagen können Sie vorbeikommen, nicht selten auch sofort. Bei Ärzten ist das nicht immer so einfach, zu den Gründen gehören:

  • Arztpraxen sind in Städten und auf dem Land ungleich verteilt. In ländlichen Regionen sind deutlich weniger Ärzte niedergelassen, das gilt besonders für Orthopäden, Augenärzte, Dermatologen.
  • Die Behandlung von Privatpatienten ist lukrativer, Ärzte vergeben kurzfristiger Termine.
  • Sofern Ärzte Video-Sprechstunden anbieten, werden diese vor allem von jüngeren Patientinnen und Patienten genutzt.

Wer trotz Terminvereinbarung wiederholt länger als eine Stunde in der Praxis wartet, sollte sich beschweren. Es besteht der Verdacht, dass die Ärztin/der Arzt schlecht organisiert ist.

Terminservice- und Versorgungsgesetz

Schnellere Terminvergabe, mehr Sprech­stunden ohne Termin, bessere Versorung auf dem Land, mehr Leistungen der Krankenkassen: Eine für gesetzlich Versicherte wichtige Neuerung ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). 2o19 in Kraft getreten, ist es bislang mehrfach erweitert und ausgebaut worden. Derzeit gelten unter anderem folgende Regelungen:

  • Terminservicestellen sind zentrale Anlaufstellen für Patientinnen und Patienten und 24/7 erreichbar.
  • Niedergelassene Ärzte, zum Beispiel konservativ tätige Augenärzte, Gynäkologen, HNO-Ärzte bieten mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne Terminvereinbarung an.
  • Hausärzte, die eine dringenden Arzttermin erfolgreich vermitteln, erhalten eine extrabudgetäre Vergütung, desgleichen jene Ärzte, die Patienten übernehmen.
  • Eine psychotherapeutische Akutbehandlung soll nach spätestens zwei Wochen stattfinden.
  • Terminservicestellen vermitteln Termine zu Vorsorgeuntersuchungen für Kinder (U-Unter­suchungen) binnen vier Wochen.
  • In Akutfällen werden Patienten auch während der Sprechstundenzeiten an eine offene Arztpraxis, Notfallambulanz im Krankenhaus, ärztlichen Bereitschaftsdienst oder an den Rettungsdienst vermittelt.
  • Ärztliche Versorgung auf dem Land wird gefördert.

Bei erfolgreicher Vermittlung wird Ihnen innerhalb von maximal vier Wochen ein Termin angeboten. Andernfalls erhalten Sie das Angebot für einen ambulanten Termin in einem Krankenhaus.

Die Terminvermittlung erfolgt telefonisch über die bundeseinheitliche Rufnummer 116 117. Den Service gibt es außerdem online über eterminservice.de sowie über die App 116117.

Nicht ohne Überweisung

Unter der bundeseinheitlichen Service-Hotline 116 117 sind Experten dafür zuständig, Termine zu Ärzten, Kinder- und Hausärzten sowie Psychotherapeuten zu vermitteln und auch bei der Suche nach einer dauerhaften Versorgung bei einem Kinder-, Jugend- oder Hausarzt zu helfen. Voraussetzung ist, dass eine Überweisung des Hausarztes mit Dringlichkeitsvermerk/12-stelligem Überweisungs-Code vorliegt.

Terminvermittlungen ohne Überweisung sind möglich für:

  • Augenärzte
  • Gynäkologen

Die Wahl des Arztes oder Psychotherapeuten erfolgt unabhängig von persönlichen Wünschen, sondern in einem Umkreis des Wohnorts von

  • 30 Kilometern für allgemeine fachärztliche Versorgung durch z. B. einen Hautarzt, Orthopäden, Augenarzt, HNO-Arzt
  • 60 Kilometern für spezielle fachärztliche Versorgung durch z. B. einen Kinder- und Jugendpsychiater, Neurologen, Strahlentherapeuten

Termin absagen

Wenn Sie einen Termin absagen wollen, rufen Sie beim Patientenservice 116 117 an und geben die Behandlung wieder frei.

Kein Anspruch auf Vermittlung besteht bei Routineuntersuchungen oder Bagatellerkrankungen, zum Beispiel bei einem grippalen Infekt.

Telemedizin

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz stärkt auch die „medizinische Versorgung und Betreuung von Patienten unter Einsatz moderner Kommunikationsmittel und Informationstechnik.”

Dies ist sozusagen die Langfassung für den kurzen Begriff „Telemedizin”, deren gesetzlicher Rahmen 2o15 mit dem eHealth-Gesetz geschaffen wurde.

Gesundheitsversorgung wird unterstützt, entlastet, optimiert

Telemedizin bedeutet nicht, dass Sie nie wieder eine Arztpraxis aufsuchen werden. Aber sie macht medizinische Versorgung zugänglicher und optimiert das Gesundheitssystem unter Berücksichtigung des Datenschutzes.

Seit 2o17 gibt es auch die Möglichkeit, online sichere Video-Verbindungen in Anspruch zu nehmen. Patienten können schnell und gezielt Hilfe erhalten, gerade wenn sie mobil eingeschränkt sind oder keinen Spezialisten in der näheren Umgebung finden. Die Video-Sprechstunde eignet sich vor allem für:

  • Folgebesuche/Nachkontrolle
  • Begleitung bei chronischen Erkrankungen, z. B. Bluthochdruck
  • Primärversorgung psychischer Notfälle
  • Primärdiagnostik und ggf. Weitervermittlung zu Arzt/Klinik vor Ort
  • Einholen einer Zweitmeinung
  • Verwaltung der Medikation
  • Konsultation von Ärzten
  • Ausstellen von Rezepten, auch von verschreibungspflichtigen

Befeuert durch den Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2o2o haben sich die Nutzerzahlen von Video-Sprechstunden im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt.

Zusätzlich profitieren Patienten von:

  • geringerem Zeitaufwand
  • keine Fahrt- oder Reisekosten
  • keine Kosten z. B. wegen Kinder- oder Altenpflegebetreuung während des Termins
  • kein Kontakt zu potenziell ansteckenden Patienten, gerade während saisonaler Krankheitswellen und der aktuellen Pandemie
  • schnelle Hilfe in Notfällen

TeleClinic

Auch die Online-Plattform TeleClinic bietet ärztliche Leistungen an. Sie besprechen mit einem Arzt in einer gebuchten Video-Sprechstunde Ihr Anliegen und erhalten bei Bedarf online ein Rezept und eine Krankschreibung. Überweisungen an Ärzte sind ebenso möglich wie die Verordnung von physikalischen Therapien als Teilbereich der Physiotherapie.

Die Leistungen im Rahmen von Online-Sprechstunden werden von den Patienten selbst, von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bezahlt. Das ist abhängig von bestimmten Bedingungen, bitte fragen Sie Ihren Versicherer oder schauen Sie in Ihren Vertrag. Im Rahmen der Corona-Pandemie übernehmen private und gesetzliche Krankenversicherer die Kosten für den Online-Arztbesuch bei der TeleClinic.

Quellen

  • https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Beim-Facharzttermin-muessen-Patienten-geduldig-sein-314501.html
  • https://www.aerzteblatt.de/archiv/171456/Facharzttermine-im-internationalen-Vergleich-Geringe-Wartezeiten-in-Deutschland
  • https://www.test.de/Facharzttermin-Bei-Anruf-Arzt-4975763-0/
  • https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/108921/Wartezeit-auf-Facharzttermin-im-Schnitt-mehr-als-drei-Wochen
  • https://www.bundesgesundheitsministerium.de/terminservice-und-versorgungsgesetz.html
  • https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/termin-beim-facharzt-nach-4-wochen-so-vermittelt-sie-die-nummer-116-117-12494
  • https://www.openpr.de/news/1213673/Digitalisierung-des-Gesundheitswesens-Telemedizin-E-Rezepte.html
  • https://www.kbv.de/html/telemedizin.php
  • https://www.datenschutz.org/telemedizin/
Von Medizinredakteur/in:
Fabian Bohn

Dieser TeleClinic-Ratgeber wurde nach höchstem wissenschaftlichen Standard von unseren Medizinredakteuren verfasst. Die Artikel sollen Ihnen lediglich Erstinformation zu diversen Themen bieten und können keine ärztliche Diagnose ersetzen. Gerne beraten Sie erfahrene Ärzte weiterführend in einem Online-Arztgespräch.

Inhaltsverzeichnis

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