Ihr Ratgeber zu Arztterminen während der Arbeitszeit

In unserem Arzttermin Arbeitszeit-Ratgeber finden Sie hilfreiche Informationen rund um das Thema. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, sich in wenigen Minuten von einem Arzt per Video beraten zu lassen.

Arzttermin während der Arbeitszeit: Ratgeber

Informationen über gesetzliche und tarifvertragliche Regelungen zur Arbeitsbefreiung

Wer berufstätig ist, hat es oft schwer, einen passenden Arzttermin außerhalb der Arbeitszeit zu bekommen. Lange Wartezeiten auf Termine bei Ärzten lassen Arbeitnehmern keine andere Wahl, als den Arztbesuch in die Arbeitszeit zu verlegen. Unter Umständen überlagert die Arbeitszeit die Öffnungszeiten von Arztpraxen. Viele Berufstätige sind daher gezwungen, während der Arbeit zum Arzt zu gehen.

Kurzfassung

  • Grundsätzlich sind Arzttermine Privatsache und in die Freizeit zu legen.
  • Regelungen für eine Arbeitsbefreiung enthalten Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und Tarifverträge.
  • Der Anspruch auf Arbeitsbefreiung für Arztbesuche hängt von der regelmäßigen Arbeitszeit ab.
  • Abweichende Bestimmungen bestehen für Arztbesuche bei akuten Erkrankungen und während der Schwangerschaft.

Wann ist ein Arzttermin zur Arbeitszeit zulässig?

Ein Arbeitnehmer darf einen Arztbesuch während der Arbeitszeit durchführen, wenn eine akute Krankheit auftritt. Kommt es am Arbeitsplatz zu plötzlichen Schmerzen, Magen-Darm-Problemen oder Fieber, muss der Arbeitgeber ihn sofort freistellen. Nach einem Arbeitsunfall ist ebenfalls ein Arztbesuch während der Arbeitszeit zulässig.

Eine allgemeingültige Regelung für die Freistellung trifft Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Danach ist ein Arzttermin in der Arbeitszeit möglich, wenn:

  • die Dauer der Arbeitsverhinderung verhältnismäßig und nicht erheblich ist
  • der Grund für die Verhinderung in der Person des Arbeitnehmers liegt
  • kein Verschulden des Mitarbeiters besteht

Liegt keiner dieser Aspekte für die Freistellung vor, ist eine Online-Konsultation bei der TeleClinic eine gute und zeitsparende Alternative. Patienten wählen einen Wunschtermin – zum Beispiel während der Pause – und sprechen anschließend mit einem Arzt per Videocall. Bei Bedarf stellt der Mediziner ein Rezept und eine Krankschreibung aus.

Die Frage der Verhältnismäßigkeit

Diese Bestimmung wirft regelmäßig Fragen auf, da sie einen großen Interpretationsspielraum bietet. Gerichtliche Klärungen sind häufig die Folge. Uneinigkeit entsteht zu den Fragen, wann die Dauer erheblich ist oder den Arbeitnehmer ein Verschulden trifft. Eigenes Verschulden kann vorliegen, wenn er einen nicht dringenden Arzttermin in der Arbeitszeit wahrnimmt.

Zur Beseitigung dieser Rechtsunsicherheit dienen Konkretisierungen in:

  • Tarifverträgen
  • Betriebsvereinbarungen
  • Arbeitsverträgen

Besteht ein Anspruch auf Bezahlung während des Arztbesuchs?

Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt, dass während der vorübergehenden Verhinderung an der Arbeitsleistung der Anspruch auf Vergütung weiterhin besteht. Danach besteht das Recht auf Lohnfortzahlung für die Zeit des Arztbesuchs, wenn dieser nicht außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit stattfinden kann. Dazu bestehen in den meisten Branchen und Unternehmen ebenfalls detaillierte Bestimmungen.

Gelten für alle Arbeitnehmer dieselben Vorschriften?

Als gesetzliche Regelung steht Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs über allen anderen Bestimmungen. Arbeitsverträge, innerbetriebliche Vereinbarungen und Tarifverträge dürfen das durch die gesetzliche Festlegung bestimmte Recht nicht einschränken. Es ist aber jederzeit zulässig, Rechte auszudehnen. Daher gelten nicht für alle Arbeitnehmer in Deutschland dieselben Bestimmungen.

Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen können generell Arztbesuche während der Arbeitszeit ohne Lohnabzug erlauben. Sie können ebenso die beliebige Wahrnehmung von Arztterminen ermöglichen, jedoch die Lohnfortzahlung auf die Fälle des Paragrafen 616 BGB beschränken. Vergleichbare Bestimmungen sind auch in Tarifverträgen möglich.

Regelung durch den Tarifvertrag

In den meisten Branchen regeln Tarifverträge die Arbeitsbefreiung. Ein Arztbesuch während der Arbeitszeit nach TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) ist möglich, wenn er in der Arbeitszeit erfolgen muss. Paragraf 29 des TVöD bezieht alle ärztlichen und ärztlich verordneten Behandlungen ein. Dazu gehören beispielsweise:

  • Krankengymnastik
  • Bestrahlungen
  • Medizinische Bäder und Massagen
  • Ergotherapie
  • Logopädie
  • Ernährungstherapie

In diesen Fällen geht die Arbeitsbefreiung mit der Lohnfortzahlung einher.

Behandlungen müssen während der Arbeitszeit stattfinden, wenn:

  • Plötzliche Beschwerden auftreten
  • Arzt- und Behandlungstermine außerhalb der Arbeitszeit nicht zur Verfügung stehen
  • Behandlungen und Untersuchungen zu bestimmten Zeiten erforderlich sind

Ist Teilzeitkräften ein Arztbesuch während der Arbeitszeit erlaubt?

Für Teilzeitkräfte gelten dieselben Regelungen wie für Vollzeitkräfte. Aufgrund ihrer kürzeren Arbeitszeit ist es ihnen jedoch leichter möglich, Arzttermine in der Freizeit zu vereinbaren.

Wie ist die Regelung bei gleitender und flexibler Arbeitszeit?

Gleitende und flexible Arbeitszeiten ermöglichen Mitarbeitern, ihre Arbeitszeit zu einem großen Teil selbst zu bestimmen. Sie müssen lediglich gewährleisten, dass sie die vereinbarte wöchentliche, monatliche oder jährliche Arbeitszeit einhalten. Damit profitieren sie von einer deutlich flexibleren Freizeitgestaltung. Durch einen späteren Arbeitsbeginn am Morgen können sie beispielsweise Blutentnahmen in der Freizeit erledigen.

Zur Wahrnehmung von Arztterminen und medizinischen Behandlungen besteht die Möglichkeit, die Arbeitszeit zu unterbrechen. Dafür müssen Mitarbeiter mit Gleitzeit zu einem späteren Zeitpunkt die durch den Arzttermin versäumte Arbeitszeit nachholen.

Was gilt während der Schwangerschaft?

Ausnahmen von den Regelungen über Arztbesuche in der Arbeitszeit bestehen während der Schwangerschaft. Paragraf 7 des Mutterschutzgesetzes regelt den Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für Schwangere Arbeitnehmerinnen. Sie sind für die Vorsorgeuntersuchungen bei Fortzahlung des Lohns von der Arbeit freizustellen.

Fragen und Antworten

Wie oft darf ich einen Arzttermin während der Arbeitszeit wahrnehmen?

Arzttermine während der Arbeitszeit sollen in einem begrenzten Umfang stattfinden. Sind regelmäßige Arztbesuche wegen einer chronischen oder langandauernden Erkrankung notwendig, müssen sie in die Freizeit verlegt werden.

Ist die Fahrzeit zum Arzt Arbeitszeit?

Sofern ein Arzttermin in der Arbeitszeit zulässig ist, bezieht das auch die Fahrzeit zum Arzt ein. Das Recht auf freie Arztwahl darf für Arbeitnehmer nicht eingeschränkt sein. Daher betrifft das ebenso längere Fahrzeiten. Die Verhältnismäßigkeit ist jedoch zu wahren.

Muss ich dem Arbeitgeber eine Bescheinigung über den Arztbesuch vorlegen?

Arbeitgeber können bei einem Arzttermin in der Arbeitszeit ein Attest über die Dauer des Arztbesuchs verlangen. Sie haben außerdem Anspruch auf eine Erklärung des Arztes darüber, dass ein Termin in der Freizeit nicht möglich ist.

Quellen

  • https://cdn.aerzteblatt.de/pdf/105/37/s150.pdf
  • https://www.aerzteblatt.de/archiv/61500/Arbeitsrecht-Wann-der-Chef-Sonderurlaub-gewaehren-muss
  • https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/tacheles/tacheles_20_0102.pdf
  • https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/arztbesuch_idesk_PI13994_HI710768.html
  • https://www.praktischarzt.de/ratgeber/arztbesuch-waehrend-arbeitszeit/
  • https://www.igmetall.de/service/ratgeber/darf-ich-waehrend-der-arbeitszeit-zum-arzt
  • https://verdi-bub.de/wissen/praxistipps/arztbesuch-waehrend-der-arbeitszeit
  • https://dejure.org/gesetze/BGB/616.html
Von Medizinredakteur/in:
Fabian Bohn

Dieser TeleClinic-Ratgeber wurde nach höchstem wissenschaftlichen Standard von unseren Medizinredakteuren verfasst. Die Artikel sollen Ihnen lediglich Erstinformation zu diversen Themen bieten und können keine ärztliche Diagnose ersetzen. Gerne beraten Sie erfahrene Ärzte weiterführend in einem Online-Arztgespräch.

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