Kostenübernahme bei TeleClinic
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Videosprechstunde
Egal ob gesetzlich oder privat: Die Kosten für einen Arztbesuch über TeleClinic werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Privatversicherte können ihre Rechnung wie gewohnt einreichen.
Gesetzliche Krankenkasse
Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Online-Arztbesuch. Geben Sie hierfür Ihre Versicherungsinformationen im Registrierungs-Prozess an.
Partnervertrag
Dank zahlreichen Kooperationen mit Krankenkassen erhalten viele Patienten automatisch kostenlose Vorteile bei der Nutzung von TeleClinic. Dazu zählen unter anderem die 24/7 Verfügbarkeit, auch an Sonn- & Feiertragen, sowie Arztgespräche mit kurzer Wartezeit.
Private Krankenversicherung
Im Anschluss an Ihr Arztgespräch erhalten Sie eine Rechnung direkt in der App. Von dort können Sie diese herunterladen und auf gewohntem Wege an Ihre private Krankenversicherung weiterleiten. Abhängig von Ihrem Tarif erstatten viele private Krankenversicherungen Ihnen die Kosten für den Online-Arztbesuch. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Für genaue Informationen zur Kostenübernahme kontaktieren Sie bitte Ihre Versicherung.
Zusatzleistungen als Selbstzahler
Für einige Behandlungen gelten gesonderte Preise. Gesetzlich Versicherte müssen die Behandlungskosten in diesen Fällen selbst tragen.
Für das Pillenrezept per Fragebogen
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Täglich rund um die Uhr ab 9,98 €
Behandlung bei Haarausfall
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Montag – Freitag ab 18,30 €
Foto-Diagnose bei Hautproblemen
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Montag – Freitag ab 24,77 €
Adipositas-Therapie
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Montag – Freitag ab 37,54 €
Bei Behandlugsanfragen am Wochenende kann es zu Zuschlägen kommen. Diese können Sie der Übersicht „Preismodell nach der Gebürenordnung für Ärzte (GOÄ)“ entnehmen
Privat versichert?
So setzen sich Ihre Kosten zusammen (GOÄ)
Nach den gesetzlichen Vorgaben entscheiden unterschiedliche Faktoren über den Endpreis für die ärztliche Leistung, die wichtigsten davon sind:
Der Wochentag
Die Kosten unterscheiden sich je nach Wochentag.
Die Uhrzeit
Für dringende Anliegen nach 20 Uhr fällt ein Nachtzuschlag an.
Die Leistung
Ausstellung von Rezepten oder Krankschreibungen nach ärztlichem Ermessen.
Leistung (nach GOÄ) und Kosten
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Arztgespräch 38,87 €
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Arztbrief inklusive
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Rezept* inklusive
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AU-Bescheinigung* inklusive
Nachtzuschlag (nach GOÄ)
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06–08 Uhr 10,49 €
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20–22 Uhr 10,49 €
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22–06 Uhr 18,65 €
Feiertags- und Wochenendzuschlag (nach GOÄ)
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Samstag 6,41 €
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Sonntag/Feiertag 12,82 €