Eine App gegen Tinnitus oder für einen besseren Schlaf? Ärzte können jetzt Gesundheits-Apps verschreiben und Ihre gesetzliche Kasse übernimmt die Kosten.
Gesundheits-Apps sollen helfen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern. Vor der Zulassung als sogenannte Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) werden die Apps durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Datensicherheit und Nutzerfreundlichkeit überprüft.
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Aktivierten Sie die Gesundheits-App mit Ihrem Code und starten Sie Ihre digitale Therapie.
Unabhängig von Ihrer Krankenkasse werden die Kosten für den Online-Arztbesuch von Montag bis Samstag zwischen 7:00 - 19:00 Uhr von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Als Privatversicherter können Sie wie gewohnt Ihre Rechnung zur Erstattung einreichen.
Digitale Gesundheitsanwendungen (kurz DiGA) sind Browser- oder App-basierte Anwendungen, die durch Ärzte und Psychotherapeuten verordnet werden können und einen medizinischen Nutzen oder eine Verbesserung im Ablauf einer Behandlung nachweisen. Im Rahmen der Zulassung als DiGA werden die Anwendungen durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf grundsätzliche Wirksamkeit, Datensicherheit und Nutzerfreundlichkeit überprüft. Dadurch erhalten die Gesundheits-Apps den Status als erstattungsfähiges Medizinprodukt und werden im DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet.
Grundsätzlich haben alle gesetzlich Versicherten Anspruch auf eine DiGA, wenn bei ihnen eine entsprechende medizinische Indikation (Erkrankung, Behinderung oder Verletzung) vorliegt, zu der es eine passende DiGA im Verzeichnis des BfArM gibt. In diesen Fällen übernimmt die jeweilige gesetzliche Krankenkasse die Kosten der DiGA für die empfohlene Anwendungsdauer. Ob eine Erstattung durch private Krankenversicherer stattfindet, richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Diese Frage sollten Privatversicherte mit ihrem Versicherer klären.
Das DVG (Digitale Versorgungsgesetz) regelt eindeutig, dass bei einer entsprechenden Vorliegen der medizinischen Indikation die Kosten von allen gesetzlichen Krankenversicherungen vollständig übernommen werde müssen. Es gibt für Sie also, anders als beispielsweise bei Medikamenten, auch keine Zuzahlungen. Darüber hinaus belasten DiGAs auch nicht das Verordnungsbudget eines verordnenden Arztes oder Psychotherapeuten.
Versicherte haben zwei Möglichkeiten, Gesundheits-Apps zu beantragen:
Anschließend erhalten Sie von der Krankenkasse einen individuellen 16-stelligen Freischaltcode für die entsprechende DiGA.
Zunächst übermitteln Sie Ihr Anliegen via Online-Formular oder in der App an unsere medizinischen Assistenten. Diese nehmen Ihre Anfrage auf und vermitteln Sie an den richtigen Arzt weiter. Zum vereinbarten Termin müssen Sie dann die App öffnen und der Online-Sprechstunde beitreten. Die Verbindung mit dem Arzt wird sofort hergestellt, sobald dieser ebenfalls der Online-Sprechstunde beigetreten ist. Im Gespräch nimmt sich der Arzt für Ihr Anliegen so lange Zeit bis alle wichtigen Fragen geklärt sind und stellt Ihnen im Anschluss alle wichtigen Dokumente in der App aus.
Mit dem „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) macht das Gesundheitssystem einen großen Schritt in Richtung der Digitalisierung. Ein großer Teil, neben der Telemedizin und dem Online-Arztbesuch, sind digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), die per Rezept verschrieben werden können.
DiGA ist eine Abkürzung und steht für ‘Digitale Gesundheitsanwendungen’. Bei DiGAs handelt es sich also um ‘Apps auf Rezept’, die in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen worden sind. Ziel der Browser- oder App-basierten DiGAs ist es dabei zu helfen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder Krankheiten und Symptome zu lindern.
Die Anwendungen werden auf Datensicherheit und Benutzerfreundlichkeit überprüft. Außerdem ist die Wirksamkeit der DiGA durch eine kontrollierte, klinische Studie nachgewiesen. Sie erhält den Status als erstattungsfähiges Medizinprodukt niedriger Risikoklassen.
Zusammengefasst sind alle zugelassenen DiGAs:
Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das im Dezember 2019 in kraft getreten ist, ermöglicht unter anderem, dass Apps auf Rezept einfach verschrieben und genutzt werden können. Die Kosten für die Apps werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Durch die DiGAs sollen Patienten so schnell wie möglich von den innovativen Versorgungsansätzen profitieren. Das Ziel der DiGAs ist es dem Arzt und dem Patienten beim Erkennen, Überwachen und Behandeln von Krankheiten und Symptomen zu helfen. Die Apps sollen eine bestmögliche Betreuung und Unterstützung zu gesundheits- und krankheitsrelevanten Themen gewährleisten.
Grundsätzlich kann jeder der eine medizinische Indikation nachweisen kann, eine DiGA erhalten. Über TeleClinic geht dies in folgenden Schritten:
Falls entsprechende medizinische Nachweise, beispielsweise durch chronische Erkrankungen oder bestehende Arztbriefe, bereits vorliegen, kann sich der Patient auch ohne aktuelle Verordnung direkt an seine Krankenversicherung wenden.
Um zertifiziert zu werden, müssen DiGAs bestimmte Qualitätskriterien erfüllen:
Die Kosten für die digitale Gesundheitsanwendung wird, soweit eine medizinische Indikation nachgewiesen werden kann, von der Krankenkasse übernommen. Dafür muss das Rezept oder der in einem Arztbrief ausgestellte Antrag für eine DiGA bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese stellt einen Code zum Herunterladen der App aus und übernimmt die entstandenen Kosten für diese.
Das Rezept für die DiGA wird bei Ihrer Krankenkasse eingereicht. Diese übernimmt die Kosten für die App und stellt Ihnen einen 16-stelligen Code aus, mit dem die entsprechende App heruntergeladen und dann genutzt werden kann. Das Rezept für die DiGA reichen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Diese übernimmt die Kosten für die App und stellt Ihnen einen 16-stelligen Code aus, mit dem die entsprechende App genutzt werden. Das Rezept oder der Arztbrief mit der Indikation für die DiGA kann als PDF-Dokument online in der Krankenkassen-App hochgeladen, per Post an Ihre Krankenkasse gesendet oder im Krankenkassen-Service-Center eingereicht werden.
TeleClinic App
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Kostenübernahme
Montag bis Samstag von 7:00 – 19:00 Uhr werden die Kosten für den Arztbesuch von Ihrer Krankenkasse übernommen.
TeleClinic ist eine Telemedizin Plattform, über die in Deutschland zugelassene Ärztinnen und Ärzte, MVZ und andere Gesundheitsdienstleister telemedizinische Leistungen erbringen können. TeleClinic selbst ist kein Gesundheitsdienstleister. Da es Vertragsärzten in Deutschland noch nicht möglich ist elektronische Kassenrezepte (GKV) auszustellen, verordnen alle Ärzte über TeleClinic ausschließlich elektronische Privatrezepte. Diese müssen vom Patienten in voller Höhe selbst bezahlt werden. Privatversicherte können diese zur Kostenerstattung einreichen. Patienten können verordnete Rezepte in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen. Nach der Berufsordnung für Ärzte beraten Patienten in Deutschland im persönlichen Kontakt. Sie können dabei Kommunikationsmedien unterstützend einsetzen. TeleClinic stellt sicher, dass eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien nur im Einzelfall stattfindet, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird. TeleClinic unterstützt über seine Plattform sowohl den Kontakt von Patienten mit ihren bestehenden behandelnden Ärzten vor Ort wie, soweit im Einzelfall vertretbar, auch mit behandelndenen Ärzten im Rahmen der Telemedizin. Mehr über TeleClinic erfahren.
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