Offizielle DiGAs
Eine App gegen Tinnitus oder für einen besseren Schlaf? Ärzte können jetzt Gesundheits-Apps verschreiben und Ihre gesetzliche Kasse übernimmt die Kosten.
Gesundheits-Apps sollen helfen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern. Vor der Zulassung als sogenannte Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) werden die Apps durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Datensicherheit und Nutzerfreundlichkeit überprüft.
Von erfahrenen Fachkräften entwickelt
Als Medizinprodukt zugelassen
100% erstattungsfähig durch gesetzliche Krankenkassen
Erfüllt höchste Datenschutz-Anforderungen
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Nach Anruf des Arztes via Videocall bekommen Sie Ihr Rezept direkt aufs Handy.
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Online-Therapieprogramm bei Depressionen
Digitale Unterstützung bei Brustkrebs
Digitale Therapie bei Alkoholabhängigkeit
Digitale Therapie für Vaginismus und Dyspareunie (GPSPS)
Interaktives psychologisches Therapieprogramm zur Reduktion insomnischer Beschwerden
Digitale Unterstützung für eine verzahnte ambulante Psychotherapie
Online-Kurs für Betroffene einer Binge-Eating-Störung
Digitale Therapie zur Rauchentwöhnung
Digitales Therapieprogramm bei Erkrankungen der Kniescheibe
Digitales Therapieprogramm bei vorderem Knieschmerz
Individuelle Logopädie-Übungen bei Aphasie
Digitaler Coach für die Folgen einer Brustkrebserkrankung
Digitales Tinnituscounseling zur Verringerung der Tinnitus-Belastung
Digitales Therapieprogramm bei COPD
Online-Kurs für Betroffene einer Bulimia Nervosa.
Digitale Therapie gegen Angst
Therapie-App bei Panikstörung und Agoraphobie
Interaktives psychologisches Programm zur Reduktion der Schmerzbeeinträchtigung
Sport- und Bewegungstherapie für bei Gonarthrose
Digitale Therapie bei Depressionen
Digitales Therapie-Programm bei Adipositas
Methoden und Techniken der Kognitiven Verhaltenstherapie bei Multipler Sklerose
Kostenübernahme: Unabhängig von Ihrer Krankenkasse werden die Kosten für den Online-Arztbesuch von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Als Privatversicherter können Sie wie gewohnt Ihre Rechnung zur Erstattung einreichen.
Digitale Gesundheitsanwendungen (kurz DiGA) sind Browser- oder App-basierte Anwendungen, die durch Ärzte und Psychotherapeuten verordnet werden können und einen medizinischen Nutzen oder eine Verbesserung im Ablauf einer Behandlung nachweisen. Im Rahmen der Zulassung als DiGA werden die Anwendungen durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf grundsätzliche Wirksamkeit, Datensicherheit und Nutzerfreundlichkeit überprüft. Dadurch erhalten die Gesundheits-Apps den Status als erstattungsfähiges Medizinprodukt und werden im DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet.
Grundsätzlich haben alle gesetzlich Versicherten Anspruch auf eine DiGA, wenn bei ihnen eine entsprechende medizinische Indikation (Erkrankung, Behinderung oder Verletzung) vorliegt, zu der es eine passende DiGA im Verzeichnis des BfArM gibt. In diesen Fällen übernimmt die jeweilige gesetzliche Krankenkasse die Kosten der DiGA für die empfohlene Anwendungsdauer. TeleClinic folgt dem Pfad B des BfArM, wodurch Ärzte über die Videosprechstunde s.g. Kurzatteste ausstellen, bei denen es sich um einen Diagnosenachweis handelt. Bei einem Kurzattest müssen die gesetzlichen Krankenkassen den Programmstart der DiGA erst noch genehmigen, wodurch in Einzelfällen die Möglichkeit besteht, dass es abgelehnt wird. Ob eine Erstattung durch private Krankenversicherer stattfindet, richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Diese Frage sollten Privatversicherte mit ihrem Versicherer klären.
Das DVG (Digitale Versorgungsgesetz) regelt eindeutig, dass bei einer entsprechenden Vorliegen der medizinischen Indikation die Kosten von allen gesetzlichen Krankenversicherungen vollständig übernommen werde müssen. Es gibt für Sie also, anders als beispielsweise bei Medikamenten, auch keine Zuzahlungen. Darüber hinaus belasten DiGAs auch nicht das Verordnungsbudget eines verordnenden Arztes oder Psychotherapeuten.
Versicherte haben zwei Möglichkeiten, Gesundheits-Apps zu beantragen:
Anschließend erhalten Sie von der Krankenkasse einen individuellen 16-stelligen Freischaltcode für die entsprechende DiGA.
Mit dem „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) macht das Gesundheitssystem einen großen Schritt in Richtung der Digitalisierung. Ein großer Teil, neben der Telemedizin und dem Online-Arztbesuch, sind digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), die per Rezept oder Diagnosenachweis verschrieben werden können.
DiGA ist eine Abkürzung und steht für ‘Digitale Gesundheitsanwendungen’. Bei DiGAs handelt es sich also um ‘Apps auf Rezept’, die in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen worden sind. Ziel der Browser- oder App-basierten DiGAs ist es dabei zu helfen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder Krankheiten und Symptome zu lindern.
Die Anwendungen werden auf Datensicherheit und Benutzerfreundlichkeit überprüft. Außerdem ist die Wirksamkeit der DiGA durch eine kontrollierte, klinische Studie nachgewiesen. Sie erhält den Status als erstattungsfähiges Medizinprodukt niedriger Risikoklassen.
Zusammengefasst sind alle zugelassenen DiGAs:
Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das im Dezember 2019 in kraft getreten ist, ermöglicht unter anderem, dass Apps auf Rezept einfach verschrieben und genutzt werden können. Die Kosten für die Apps werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Durch die DiGAs sollen Patienten so schnell wie möglich von den innovativen Versorgungsansätzen profitieren. Das Ziel der DiGAs ist es dem Arzt und dem Patienten beim Erkennen, Überwachen und Behandeln von Krankheiten und Symptomen zu helfen. Die Apps sollen eine bestmögliche Betreuung und Unterstützung zu gesundheits- und krankheitsrelevanten Themen gewährleisten.
Grundsätzlich kann jeder der eine medizinische Indikation nachweisen kann, eine DiGA erhalten. Über TeleClinic geht dies in folgenden Schritten:
Falls entsprechende medizinische Nachweise, beispielsweise durch chronische Erkrankungen oder bestehende Verordnungen, bereits vorliegen, kann sich der Patient auch ohne aktuelle Verordnung direkt an seine Krankenversicherung wenden.
Um zertifiziert zu werden, müssen DiGAs bestimmte Qualitätskriterien erfüllen:
Die Kosten für die digitale Gesundheitsanwendung wird, soweit eine medizinische Indikation nachgewiesen werden kann, von der Krankenkasse übernommen. Dafür muss das Rezept oder der in einem Kurzattest ausgestellte Antrag für eine DiGA bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese stellt bei Rezepten einen Code zum Herunterladen der App aus und übernimmt die entstandenen Kosten für diese. Bei dem TeleClinic Kurzattest müssen die gesetzlichen Krankenkassen den Programmstart der DiGA erst noch genehmigen, wodurch in Einzelfällen die Möglichkeit besteht, dass es abgelehnt wird.
Das Kurzattest für die DiGA reichen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Diese übernimmt die Kosten für die App und stellt Ihnen einen 16-stelligen Code aus, mit dem die entsprechende App genutzt werden. Das Kurzattest mit der Indikation für die DiGA kann als PDF-Dokument online in der Krankenkassen-App hochgeladen, per Post an Ihre Krankenkasse gesendet oder im Krankenkassen-Service-Center eingereicht werden.
TeleClinic App
Arztgespräch, Rezept und Krankschreibung in Minuten per App. Jederzeit und von überall.
Kostenübernahme
Die Kosten für Ihren Online-Arztbesuch werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Kostenübernahme
Die Kosten für Ihren Online-Arztbesuch werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.
TeleClinic ist eine Service- Plattform für Patienten und Ärzte, die unter anderem einen Zugang zu ärztlichen Videosprechstunden über ein externes zertifiziertes Videomodul bereitstellt. TeleClinic selbst ist kein Gesundheitsdienstleister, insbesondere kein Arzt, kein MVZ und keine Apotheke. Ärzte können nach durchgeführter telemedizinischer Behandlung über TeleClinic elektronische Kassenrezepte (GKV eingeschränkt) sowie elektronische Privatrezepte ausstellen. Elektronische Privatrezepte müssen vom Patienten in voller Höhe selbst bezahlt werden. Privatversicherte können diese zur Kostenerstattung einreichen. Patienten können verordnete Rezepte in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen. Mehr über TeleClinic erfahren.
Nach der Berufsordnung für Ärzte beraten Ärzte in Deutschland im persönlichen Kontakt. Sie können dabei Kommunikationsmedien unterstützend einsetzen. Über das externe zertifizierte Videomodul ist eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien nur im Einzelfall möglich, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird. TeleClinic unterstützt über seine Plattform sowohl den Kontakt von Patienten mit ihren bestehenden behandelnden Ärzten vor Ort wie, soweit im Einzelfall vertretbar, auch mit behandelnden Ärzten im Rahmen der Telemedizin. Die auf TeleClinic angekündigten ärztlichen Behandlungen über Telekommunikationsmittel beziehen sich nicht auf die pauschale und umfassende Fernbehandlung an sich, sondern konkret auf bestimmte Krankheits- und Beschwerdebilder, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen nicht erforderlich ist.
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