Erhalten Sie Zugang zu digitalen Therapien mit Gesundheits-Apps
Eine App gegen Tinnitus oder für einen besseren Schlaf? Ärzte können jetzt Gesundheits-Apps empfehlen, Kurzatteste* ausstellen und Ihre gesetzliche Kasse übernimmt die Kosten.
Was sind Gesundheits-Apps?
Gesundheits-Apps sollen helfen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern. Vor der Zulassung als sogenannte Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) werden die Apps durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Datensicherheit und Nutzerfreundlichkeit überprüft.
Wissenschaftlich fundiert:
Von erfahrenen Fachkräften entwickelt
Wirksamkeit:
Positiver Versorgungseffekt nachgewiesen
Kostenübernahme:
100% erstattungsfähig durch gesetzliche Krankenkassen
So erhalten Sie Ihre App auf Rezept
DiGA-Verzeichnis des BfArM
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MawendoDigitales Therapieprogramm bei Erkrankungen der Kniescheibe
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InvirtoDigitale Therapie gegen Angst
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CANKADO PRO-React OncoDigitale Unterstützung bei Brustkrebs
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MindableTherapie-App bei Panikstörung und Agoraphobie
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neolexon AphasieIndividuelle Logopädie-Übungen bei Aphasie
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HelloBetter ratiopharm chronischer SchmerzInteraktives psychologisches Programm zur Reduktion der Schmerzbeeinträchtigung
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PINK! CoachDigitaler Coach für die Folgen einer Brustkrebserkrankung
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re.flexSport- und Bewegungstherapie für bei Gonarthrose
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edupression.com®Digitale Therapie bei Depressionen
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elona therapy DepressionDigitale Unterstützung für eine verzahnte ambulante Psychotherapie
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Kaia COPD: Meine aktive COPD TherapieDigitales Therapieprogramm bei COPD
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Oviva Direkt für AdipositasDigitales Therapie-Programm bei Adipositas
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levidexMethoden und Techniken der Kognitiven Verhaltenstherapie bei Multipler Sklerose
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companion patella powered by medi - proved by Dt. KniegesellschaftDigitales Therapieprogramm bei Vorderem Knieschmerz
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companion® shoulderTherapeutisches Trainingsprogramm bei Schulterbeschwerden
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Glucura DiabetesDigitale Gesundheitsanwendung zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2
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Kranus LuteraDigitale Therapie für Männer mit Blasenentleerungsstörungen
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Mindable Soziale PhobieDigitale Unterstützung bei Symptomen von Sozialer Phobie
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MindDocDigitale Unterstützung bei leichten bis mittelschweren depressiven Erkrankungen
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My7stepsDigitale Unterstützung zur Reduzierung psychischer Beschwerden
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My Dose CoachDigitaler Coach zur Unterstützung bei der Titration von Basalinsulin
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OrthopyDigitaler Trainer bei Knieverletzungen (Riss des vorderen Kreuzbandes und/oder Meniskusschädigungen)
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UnaHealthTherapiebegleiter für Personen mit Diabetes Typ 2
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UntireProgramm zur Reduzierung von Erschöpfung (Fatigue) bei Brustkrebspatientinnen und -patienten
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VantisDigitaler Begleiter für Menschen mit koronarer Herzkrankheit (KHK) oder zurückliegendem Herzinfarkt
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UroleticsApp zur Unterstützung bei urologischen Funktionsstörungen
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hiToco®Digitales Training für Eltern von Kindern mit ADHS
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ORIKODigitale Unterstützung bei der Therapie von ADHS
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VitadioDigitales Behandlungsprogramm bei Typ-2-Diabetes
Kostenübernahme: Für gesetzlich Versicherte werden die Kosten für den Online-Arztbesuch von Ihrer Krankenkasse übernommen. Privatversicherte erhalten wie gewohnt eine Rechnung, die Sie bei ihrer Versicherung einreichen können.
Häufige Fragen
Was sind digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)?
Digitale Gesundheitsanwendungen (kurz DiGA) sind Browser- oder App-basierte Anwendungen, die durch Ärzte und Psychotherapeuten durch ein Kurzattest empfohlen werden können und einen medizinischen Nutzen oder eine Verbesserung im Ablauf einer Behandlung nachweisen. Im Rahmen der Zulassung als DiGA werden die Anwendungen durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf grundsätzliche Wirksamkeit, Datensicherheit und Nutzerfreundlichkeit überprüft. Dadurch erhalten die Gesundheits-Apps den Status als erstattungsfähiges Medizinprodukt und werden im DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet.
Wer hat Anspruch auf eine DiGA?
Grundsätzlich haben alle gesetzlich Versicherten Anspruch auf eine DiGA, wenn bei ihnen eine entsprechende medizinische Indikation (Erkrankung, Behinderung oder Verletzung) vorliegt, zu der es eine passende DiGA im Verzeichnis des BfArM gibt. In diesen Fällen übernimmt die jeweilige gesetzliche Krankenkasse die Kosten der DiGA für die empfohlene Anwendungsdauer. TeleClinic folgt dem Pfad B des BfArM, wodurch Ärzte über die Videosprechstunde s.g. Kurzatteste ausstellen, bei denen es sich um einen Diagnosenachweis handelt. Bei einem Kurzattest müssen die gesetzlichen Krankenkassen den Programmstart der DiGA erst noch genehmigen, wodurch in Einzelfällen die Möglichkeit besteht, dass es abgelehnt wird. Ob eine Erstattung durch private Krankenversicherer stattfindet, richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Diese Frage sollten Privatversicherte mit ihrem Versicherer klären.
Werden die Kosten von meiner Krankenkasse übernommen?
Das DVG (Digitale Versorgungsgesetz) regelt eindeutig, dass bei einer entsprechenden Vorliegen der medizinischen Indikation die Kosten von allen gesetzlichen Krankenversicherungen vollständig übernommen werde müssen. Es gibt für Sie also, anders als beispielsweise bei Medikamenten, auch keine Zuzahlungen. Darüber hinaus belasten DiGAs auch nicht das Verordnungsbudget eines verordnenden Arztes oder Psychotherapeuten.
Wie kann ich eine digitale Gesundheitsanwendung beantragen?
Versicherte haben zwei Möglichkeiten, Gesundheits-Apps zu beantragen:
- Falls noch kein medizinischer Nachweis vorliegt, müssen Sie zunächst mit einem Arzt oder Psychotherapeuten über Ihr Anliegen sprechen. Dies geht einfach und schnell mit einer Online-Behandlung bei TeleClinic. Nach dem Videogespräch stellen Ihnen einer unserer erfahrenen Ärzte einen entsprechenden medizinischen Nachweis in Form eines Kurzattest aus. Reichen Sie dann das Kurzattest, das Ihnen in der TeleClinic App als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt wird, bei Ihrer Krankenkasse ein. Das geht via Upload in Ihrer Krankenkassen-App, per Post oder im Service-Center Ihrer Krankenkasse.
- Falls entsprechende medizinische Nachweise, beispielsweise durch chronische Erkrankungen oder bestehende Atteste, bereits vorliegen, können Sie sich ohne aktuelle Verordnung direkt an Ihre Krankenversicherung wenden.
Anschließend erhalten Sie von der Krankenkasse einen individuellen 16-stelligen Freischaltcode für die entsprechende DiGA.
Wie läuft der digitale Arztbesuch ab?
Zunächst übermitteln Sie Ihr Anliegen via Online-Formular oder in der App an uns. Nach Übernahme durch einen Arzt müssen Sie dann zum vereinbarten Termin die App öffnen und der Online-Sprechstunde beitreten. Die Verbindung mit dem Arzt wird sofort hergestellt, sobald dieser ebenfalls der Online-Sprechstunde beigetreten ist. Im Gespräch nimmt sich der Arzt für Ihr Anliegen so lange Zeit, bis alle wichtigen Fragen geklärt sind und stellt Ihnen im Anschluss alle wichtigen Dokumente in der App aus.
Mehr Informationen
Mit dem „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) macht das Gesundheitssystem einen großen Schritt in Richtung der Digitalisierung. Ein großer Teil, neben der Telemedizin und dem Online-Arztbesuch, sind digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), die per Rezept oder Diagnosenachweis verschrieben werden können.
Was sind DiGAs?
DiGA ist eine Abkürzung und steht für ‘Digitale Gesundheitsanwendungen’. Bei DiGAs handelt es sich also um ‘Apps auf Kurzattest’, die in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen worden sind. Ziel der Browser- oder App-basierten DiGAs ist es dabei zu helfen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder Krankheiten und Symptome zu lindern.
Unterschied DiGA vs. frei erhältliche Gesundheits-Apps?
Die Anwendungen werden auf Datensicherheit und Benutzerfreundlichkeit überprüft. Außerdem ist die Wirksamkeit der DiGA durch eine kontrollierte, klinische Studie nachgewiesen. Sie erhält den Status als erstattungsfähiges Medizinprodukt niedriger Risikoklassen.
Zusammengefasst sind alle zugelassenen DiGAs:
- Wissenschaftlich fundiert und von erfahrenen Fachkräften entwickelt
- Als Medizinprodukt mit CE-Kennzeichnung zugelassen und als digitale Gesundheitsanwendung gelistet
- Erfüllt höchste Datenschutz-Anforderungen nach DSGVO
Wieso gibt es nun Digitale Gesundheitsanwendungen?
Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das im Dezember 2019 in Kraft getreten ist, ermöglicht unter anderem, dass Kurzatteste für Apps ausgestellt und diese genutzt werden können. Die Kosten für die Apps werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Durch die DiGAs sollen Patienten so schnell wie möglich von den innovativen Versorgungsansätzen profitieren. Das Ziel der DiGAs ist es dem Arzt und dem Patienten beim Erkennen, Überwachen und Behandeln von Krankheiten und Symptomen zu helfen. Die Apps sollen eine bestmögliche Betreuung und Unterstützung zu gesundheits- und krankheitsrelevanten Themen gewährleisten.
Wie kann ich eine DiGA erhalten?
Grundsätzlich kann jeder der eine medizinische Indikation nachweisen kann, eine DiGA erhalten. Über TeleClinic geht dies in folgenden Schritten:
- Der Patient meldet sich bei TeleClinic an, wählt die gewünschte App aus den verfügbaren DiGAs und beantwortet einige wichtige Fragen in einem Fragebogen.
- Nach einem Gespräch mit einem Arzt via TeleClinic, stellt dieser nach ärztlichem Ermessen das Kurzattest zur Therapie mit einer Gesundheits-App aus.
- Der Patient erhält ein Kurzattest mit entsprechender Diagnose sowie dem Namen und der PZN der verordneten DiGA.
- Das Kurzattest, das ihm in der mobilen TeleClinic App als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt wird, wird bei der Krankenkasse eingereicht.
- Der Patient erhält von der gesetzlichen Krankenkasse einen individuellen 16-stelligen Freischaltcode mit dem die App für den Verordnungszeitraum freigeschaltet werden kann.
Falls entsprechende medizinische Nachweise, beispielsweise durch chronische Erkrankungen oder bestehendes Kurzattest, bereits vorliegen, kann sich der Patient auch ohne aktuelles Kurzattest direkt an seine Krankenversicherung wenden.
Zertifizierung und Datensicherheit der DiGAs
Um zertifiziert zu werden, müssen DiGAs bestimmte Qualitätskriterien erfüllen:
- Wissenschaftlich fundiert
- Von erfahrenen Fachkräften entwickelt
- Als Medizinprodukt mit CE-Kennzeichnung zugelassen
- Als digitale Gesundheitsanwendung gelistet
- Höchste Datenschutz-Anforderungen nach DSGVO erfüllen
Kostenübernahme durch die gesetzliche Kasse
Die Kosten für die digitale Gesundheitsanwendung wird, soweit eine medizinische Indikation nachgewiesen werden kann, von der Krankenkasse übernommen. Dafür muss das Kurzattest oder der in einem Kurzattest ausgestellte Antrag für eine DiGA bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese stellt bei Kurzattesten einen Code zum Herunterladen der App aus und übernimmt die entstandenen Kosten für diese. Bei dem TeleClinic Kurzattest müssen die gesetzlichen Krankenkassen den Programmstart der DiGA erst noch genehmigen, wodurch in Einzelfällen die Möglichkeit besteht, dass es abgelehnt wird.
Wie und wo löse ich das Kurzattest genau ein?
Das Kurzattest für die DiGA reichen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Diese übernimmt die Kosten für die App und stellt Ihnen einen 16-stelligen Code aus, mit dem die entsprechende App genutzt werden. Das Kurzattest mit der Indikation für die DiGA kann als PDF-Dokument online in der Krankenkassen-App hochgeladen, per Post an Ihre Krankenkasse gesendet oder im Krankenkassen-Service-Center eingereicht werden.
Quellen
- https://self.frb.io/de/de/auf-rezept
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/digitale-versorgung-gesetz.html
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/digav.html
- https://diga.bfarm.de/assets/images/diga-prozess-horizontal-ceb0f4497989cf3ac03c1c05f6e32611.pngErfüllt höchste Datenschutz-Anforderungen nach DSGVO