Krankschreibung und Online-Behandlung bei Corona*
Lassen Sie sich bei Corona per Videogespräch beraten. Anerkannte Krankschreibung wie vom Hausarzt – von Ärztinnen und Ärzten in Deutschland.

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Dr. Schmidt-Sibeth
Allgemeinmedizin


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Häufige Fragen
Werden die Kosten von meiner Krankenkasse übernommen?
Was muss ich beim elektronischen Rezept oder der AU beachten?
Wie lange kann ich mich mit Corona krankschreiben lassen?
Wie lange muss ich warten?
Wie läuft der digitale Arztbesuch ab?









Lernen Sie die behandelnden Ärztinnen und Ärzte kennen
Alle über TeleClinic behandelnden Ärztinnen und Ärzte sind in Deutschland niedergelassen und stehen für höchste Qualität. Sie stehen Ihnen bei allgemeinen und speziellen medizinischen Anfragen stets zur Seite.
Die abgebildeten Rezensionen wurden vor Veröffentlichung auf Ihre Echtheit durch die TeleClinic geprüft und stammen ausschließlich von Personen, die eine Behandlung über die TeleClinic-Plattform in Anspruch genommen haben. Die Bewertungen wurden im Rahmen einer Nutzerbefragung eingeholt und wurden basierend auf ihrer Aktualität zum Zeitpunkt der Auswertung ausgewählt.

Coronavirus-Ratgeber
Kurzfassung
- Das neue Coronavirus (SARS-CoV-2) löst eine Erkrankung der Atemwege aus.
- Übertragen wird das Virus über Tröpfchen- und Schmierinfektion.
- Über die TeleClinic erhalten Sie nach ärztlichem Ermessen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu drei Tage
- Ein gründliche Handhygiene ist wichtig um eine Ansteckung zu vermeiden.
- Bei Anzeichen sollten Sie sich unbedingt bei Ihrem Arzt melden und weiteres Vorgehen besprechen.
Was ist das Coronavirus?
Das Coronavirus ist eine Virusfamilie, zu der auch SARS-CoV-2 gehört, der Erreger von COVID-19. Coronaviren können sowohl Tiere als auch Menschen infizieren und Erkrankungen mit Symptomen von Erkältung bis zu schweren Atemwegserkrankungen auslösen. SARS-CoV-2 hat sich seit Ende 2019 weltweit verbreitet und eine Pandemie ausgelöst.
Übertragung
Das Virus wird über Tröpfcheninfektion und Schmierinfektion übertragen. Wichtig zu wissen ist, dass die Symptome je nach Person sehr unterschiedlich ausfallen, daher kann eine Person mit leichten, unspezifischen Symptomen trotzdem mit dem Corona-Virus infiziert sein und andere Personen anstecken.
Die Inkubationszeit wird bisher auf zwei bis sieben Tage (in der Regel 5-6 Tage), maximal 14 Tage eingeschätzt.

Symptome
Es treten in den meisten Fällen milde Erkältungssymptome auf:
- Husten
- Schnupfen
- Fieber
- Kurzatmigkeit, Atemnot
- Durchfall
- Schüttelfrost
- Übelkeit
- Fehlender Geruchs- und Geschmackssinn
Corona Krankschreibung per Telefon
Die Krankschreibung per Telefon ist eine Möglichkeit wenn Sie sich mit Corona infiziert haben. TeleClinic bietet eine moderne, schnelle und rechtssichere Möglichkeit, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten. Hierbei ist auch kein vorausgegangener persönlicher Arztbesuch nötig. Durch den direkten Kontakt mit einer Ärztin oder einem Arzt per Video werden die Symptome professionell eingeschätzt.
- Rechtssicherheit: Krankschreibungen von TeleClinic sind gemäß deutscher Gesetzgebung vollständig anerkannt.
- Bequemlichkeit: Keine Wartezeiten in der Praxis oder an der Hotline – alles erfolgt digital von zu Hause aus.
- Schnelligkeit: Die Krankschreibung wird sofort nach dem Termin per App ausgestellt.
- Qualität: Fachlich fundierte Beurteilung durch approbierte Ärztinnen und Ärzte – keine bloße Symptomabfrage.
TeleClinic ermöglicht eine effiziente und zuverlässige Versorgung, die nicht nur den Patientenkomfort erhöht, sondern auch den Prozess der Krankschreibung erheblich vereinfacht.
Wie kann man sich schützen?
Obwohl keine gesetzlichen Vorgaben mehr bestehen, empfiehlt das Robert Koch-Institut (RKI) weiterhin allgemeine Hygienemaßnahmen – die gleichen Maßnahmen, die auch zur Vermeidung der Grippe gelten:
- Gründliche Handhygiene
- Husten- und Nies-Etikette (in den Ellenbogen niesen/husten)
- Abstand zu Erkrankten jeglicher Art
- Verzicht auf Händeschütteln
Das Tragen von einem Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit verringert das Risiko einer Ansteckung nicht, da kein wirksamer Eigenschutz besteht.

Aktueller gesetzlicher Stand zum Coronavirus in Deutschland
Seit dem 8. April 2023 sind die bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen. Das bedeutet, dass es keine gesetzlichen Vorgaben mehr gibt, wie etwa Maskenpflichten oder Testnachweise. Einige Einrichtungen, insbesondere im Gesundheitswesen, können jedoch weiterhin eigene Schutzmaßnahmen festlegen.
- Bundesweite Corona-Schutzmaßnahmen endeten am 8. April 2023.
- Keine gesetzlichen Masken- oder Testpflichten mehr.
- Einrichtungen können eigene Schutzmaßnahmen umsetzen.
Wann sollte man sich testen lassen?
Ein Corona-Test ist sinnvoll, wenn Symptome wie Husten, Fieber oder Atemnot auftreten, die auf eine Infektion hindeuten könnten. Außerdem sollte man sich testen lassen, wenn man engen Kontakt zu einer infizierten Person hatte oder vor Besuchen in sensiblen Bereichen wie Pflegeheimen oder Krankenhäusern. In einigen Fällen kann ein Test auch bei Reisen oder Veranstaltungen erforderlich sein.
Bevor Sie mit verdächtigen Symptomen zu Ihrem Hausarzt gehen, sollten Sie unbedingt in der Praxis anrufen. Schildern Sie bei dem Gespräch, dass Sie sich in einer betroffenen Region aufgehalten haben oder Kontakt mit einer infizierten Person hatten und entsprechende Symptome haben. So kann die Arztpraxis entweder direkt an das zuständige Gesundheitsamt weitervermitteln oder alle nötigen Sicherheitsvorkehrungen treffen, um weitere Ansteckungen zu vermeiden.
Testmöglichkeiten
Schnelltest
Schnelltests finden Sie in jeder Apotheke oder zur Bestellung online. Sie bieten eine gute Ersteinschätzung, um aufkommende Symptome abzuklären.
Wichtig dabei ist, dass positive Ergebnisse stets mit einem genaueren PCR-Test bestätigt werden sollten.
PCR Test
Der PCR-Test gilt als Goldstandard der Testverfahren, um zweifelsfrei festzustellen, ob eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt – oder eben nicht.
Die Kurzbezeichnung PCR steht für Polymerase Chain Reaction, auf Deutsch Polymerasekettenreaktion. Das Verfahren gilt derzeit als das zuverlässigste auf dem Markt, um Coronaviren nachzuweisen. Bei der PCR wird zunächst das Erbmaterial der Viren im Labor vermehrt. So können die krankmachenden Viren im Test nachgewiesen werden, selbst wenn sie zuvor nur in kleinsten Mengen vorlagen.
Das Erbgut der Coronaviren liegt nicht als DNA, sondern als RNA vor. Deshalb wird zunächst eine sogenannte Reverse Transkriptase durchgeführt, die das Erbgut von RNA nach DNA umschreibt. Aus diesem Grund werden diese speziellen PCR-Tests auch als RT-PCR bezeichnet. Im Endergebnis ermittelt der Test, ob sich Erbmaterial des neuartigen Virus zum Zeitpunkt der Probenentnahme in Ihrem Rachenraum befunden hat.
Zusätzlich zu dem Ergebnis des PCR-Tests wird der ct-Wert angegeben. Dieser gibt einen Hinweis darauf, wie ansteckend Sie zum Zeitpunkt der Probenentnahme waren. Ein hoher ct-Wert steht für eine geringe Virenlast im Ausgangsmaterial.
Antikörper Tests
Der Körper reagiert auf die virale Infektion mit der Ausbildung von Antikörpern. Es gibt verschiedene Typen von Antikörpern: IgM, IgA und IgG. Die erstgenannten – IgM und IgA – werden in einem Zeitraum von 7 bis 14 Tagen nach der Infektion und damit 3 bis 5 Tage nach den ersten Symptomen gebildet. Sie übernehmen die erste Abwehrreaktion auf das Coronavirus.
Nach etwa einer weiteren Woche, also insgesamt nach 14 bis 21 Tagen, kommen weitere Antikörper hinzu: die IgG-Antikörper. Sie sind das Immungedächtnis des Körpers und können bei einem weiteren Kontakt sofort zur Abwehr eingesetzt werden. Ihr Nachweis belegt eine vorausgegangene Infektion mit SARS-CoV-2. Wie lange diese Antikörper erhalten bleiben, ist noch nicht abschließend geklärt. Studien zeigen, dass bei vielen Patienten noch nach sechs bis acht Monaten IgG-Antikörper nachweisbar waren.
Der Coronavirus-Antikörper-Test erfasst diese langwirksamen IgG-Antikörper. Weil sie mit zeitlicher Verzögerung gebildet werden, zeigt dieser Test eine Infektion erst im Nachhinein an. Der Coronavirus-Antikörper-Test beantwortet die Frage: „Hatte ich Corona?“, trifft allerdings keinerlei Aussage über die aktuelle Situation.
Testart | PCR-Test | Antikörpertest |
Art der Entnahme | Abstrich im Rachenraum | Blutprobe |
Durchführungszeitpunkt |
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Was wird nachgewiesen? |
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Was passiert im Verdachtsfall?
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat seine Empfehlungen zur Handhabung von SARS-CoV-2-Infektionen aktualisiert. Für die Allgemeinbevölkerung sind derzeit keine behördlich angeordneten Isolations- oder Quarantänemaßnahmen vorgesehen. Dennoch betont das RKI die Bedeutung individueller Verantwortung, um die Verbreitung des Virus zu minimieren.

Grippe, Erkältung oder Coronavirus?
Grippe (Influenza) | Erkältung (grippaler Infekt) | Corona-Virus | |
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Symptome |
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Inkubationszeit | Ca. 2 Tage | Ca. 3 Tage | 2 Tage bis zu 14 Tage |
Art der Ansteckung | Tröpfchen- und Schmierinfektion | Tröpfchen- und Schmierinfektion | Tröpfchen- und Schmierinfektion |
Behandlung |
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Die Unterscheidung zwischen Grippe (Influenza), grippalem Infekt (Erkältung) und Coronavirus (SARS-Cov-2) anhand der Symptome ist für Laien sehr schwierig. Personen, die grippeähnliche Symptome feststellen und Kontakt zu einer infizierten Person hatten, sollten sich testen lassen und das zuständige Gesundheitsamt informieren. In den meisten Fällen handelt es sich jedoch um einen grippalen Infekt oder eine Grippe.
So kann TeleClinic helfen
Die Ärztinnen und Ärzte beraten Sie jederzeit rund um die Uhr zum Coronavirus und weiteren Gesundheitsthemen. Nach ärztlichem Ermessen erhalten Sie Krankschreibung und Rezepte direkt per App, ohne lange Wartezeit in einer Praxis und ohne Ansteckungsrisiko.
Quellen
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
- https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Ausbrueche/respiratorisch/Pneumonien-China.html
- https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
- https://www.aponet.de/aktuelles/ihr-apotheker-informiert/20200201-grippe-erkaeltung-oder-coronavirus.html
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-massnahmen-1734724
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bund-laender-beschluss-1805264

Celina von der Linden
- Zuletzt aktualisiert: 27. Februar 2025
Dieser TeleClinic-Ratgeber wurde nach höchstem wissenschaftlichen Standard von unseren Medizinredakteuren verfasst. Die Artikel sollen Ihnen lediglich Erstinformation zu diversen Themen bieten und können keine ärztliche Diagnose ersetzen. Gerne beraten Sie erfahrene Ärzte weiterführend in einem Online-Arztgespräch.
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